Wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Februar 2, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Felix Schönecker
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Uwe Eichenlaub und betreibe ein kleines Einzelunternehmen im Bereich Garten- und Landschaftsbau. In den letzten Jahren habe ich meine Umsatzsteuervoranmeldung immer pünktlich abgegeben, jedoch habe ich in letzter Zeit einige Veränderungen in meinem Unternehmen vorgenommen und bin mir unsicher, wann ich die Umsatzsteuervoranmeldung nun abgeben muss.
Bisher habe ich monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, da mein Umsatz unter 100.000 Euro im Vorjahr lag. Allerdings haben sich meine Umsätze in diesem Jahr deutlich erhöht und ich frage mich, ob ich jetzt quartalsweise oder sogar jährlich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise falsche Angaben machen könnte und dadurch Probleme mit dem Finanzamt bekomme. Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, welche Fristen und Regelungen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung in meinem Fall gelten. Gibt es auch Ausnahmen oder Sonderregelungen, die ich beachten sollte?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Eichenlaub
Sehr geehrter Herr Eichenlaub,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung in Ihrem Einzelunternehmen im Bereich Garten- und Landschaftsbau. Es ist verständlich, dass Sie sich aufgrund der Veränderungen in Ihrem Unternehmen unsicher fühlen und sicherstellen möchten, dass Sie alle steuerlichen Vorschriften korrekt einhalten.
Grundsätzlich gilt für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung die Regelung, dass Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 100.000 Euro lag, monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Wenn sich jedoch Ihr Umsatz in diesem Jahr deutlich erhöht hat und voraussichtlich über 100.000 Euro liegen wird, können Sie auf Antrag beim Finanzamt dazu berechtigt sein, die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise oder sogar jährlich abzugeben.
Um festzustellen, ob Sie in Ihrem Fall die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise oder jährlich abgeben können, sollten Sie Ihre Umsatzzahlen sorgfältig prüfen und eine Prognose für das laufende Jahr erstellen. Wenn absehbar ist, dass Ihr Umsatz die Grenze von 100.000 Euro überschreiten wird, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Änderung der Abgabefrist stellen. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob Sie die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise oder jährlich abgeben dürfen.
Es ist wichtig, dass Sie die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung genau einhalten, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Für quartalsweise Abgaben gilt in der Regel eine Frist bis zum 10. des Folgemonats nach Ablauf des jeweiligen Quartals. Für jährliche Abgaben gilt eine Frist bis zum 31. Mai des Folgejahres.
Zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen gibt es auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die je nach individueller Situation gelten können. Daher empfehle ich Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre spezifische Situation zu besprechen und mögliche Ausnahmen oder Sonderregelungen zu klären.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Schönecker

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