Welche Ausgaben können von der Gewerbesteuer abgesetzt werden?
Dezember 31, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Isabel Möller
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Edith Hohenberg und betreibe ein kleines Unternehmen im Bereich der Eventplanung. In den letzten Jahren ist mein Gewerbeertrag gestiegen und somit auch meine Gewerbesteuerbelastung. Daher bin ich auf der Suche nach Möglichkeiten, um meine steuerlichen Belastungen zu reduzieren.
Ich habe bereits einige Ausgaben im Zusammenhang mit meinem Unternehmen getätigt, wie zum Beispiel Miete für mein Büro, Kosten für Werbemaßnahmen, Ausgaben für Mitarbeiter sowie Büromaterialien und Veranstaltungsorte. Allerdings bin ich mir unsicher, welche dieser Ausgaben tatsächlich von der Gewerbesteuer abgesetzt werden können und wie ich dies korrekt in meiner Steuererklärung angeben muss.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich in der Vergangenheit vielleicht nicht alle absetzbaren Ausgaben berücksichtigt habe und somit unnötig hohe Steuerzahlungen geleistet habe. Ich möchte daher sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis ausschöpfe und meine Gewerbesteuerlast optimiere.
Können Sie mir bitte genau aufzeigen, welche Ausgaben von der Gewerbesteuer abgesetzt werden können und wie ich diese korrekt in meiner Steuererklärung angebe? Gibt es eventuell auch Möglichkeiten, bereits getätigte Ausgaben rückwirkend geltend zu machen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung bei der Optimierung meiner steuerlichen Situation.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Edith Hohenberg
Sehr geehrte Frau Hohenberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Optimierung Ihrer steuerlichen Situation im Hinblick auf die Gewerbesteuerbelastung. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken machen, wie Sie Ihre absetzbaren Ausgaben korrekt geltend machen können, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Gerne erläutere ich Ihnen, welche Ausgaben von der Gewerbesteuer abgesetzt werden können und wie Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben sollten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag erhoben wird, der sich aus dem Gewinn des Unternehmens ergibt. Zu den absetzbaren Ausgaben zählen grundsätzlich alle betrieblich veranlassten Aufwendungen, die zur Erzielung von Einnahmen notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Miet- und Pachtkosten für Geschäftsräume, Werbekosten, Personalkosten, Kosten für Bürobedarf und Betriebsmittel sowie Ausgaben für Veranstaltungen und Events, die im Rahmen Ihres Unternehmens durchgeführt werden.
Um diese Ausgaben in Ihrer Steuererklärung korrekt anzugeben, sollten Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren und diese entsprechend den einzelnen Ausgabenkategorien sortieren. In der Steuererklärung können Sie dann die absetzbaren Ausgaben in den entsprechenden Feldern angeben und somit Ihre steuerliche Belastung reduzieren. Es ist wichtig, dass Sie alle absetzbaren Ausgaben vollständig und korrekt angeben, um mögliche Steuervorteile optimal auszuschöpfen.
In Bezug auf bereits getätigte Ausgaben gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, diese rückwirkend geltend zu machen, sofern Sie die entsprechenden Belege und Nachweise vorlegen können. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen gut zu dokumentieren und aufzubewahren, um im Bedarfsfall die Geltendmachung von Ausgaben auch für vergangene Jahre nachweisen zu können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Wenn Sie Unterstützung bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Situation benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Möller, Steuerberaterin

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