Kann ich die Gewerbesteuer auch in Raten zahlen?
September 16, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Isabel Möller
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Lukas Weiss und betreibe ein kleines Unternehmen in Frankfurt. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage haben sich meine Umsätze deutlich verringert und ich habe Schwierigkeiten, die Gewerbesteuer in einer Summe zu zahlen. Daher möchte ich gerne wissen, ob es möglich ist, die Gewerbesteuer auch in Raten zu begleichen.
Zurzeit sieht es so aus, dass meine Einnahmen nicht ausreichen, um die Gewerbesteuer in einer Summe zu begleichen. Dies bereitet mir große Sorgen, da ich nicht weiß, wie ich die Zahlung stemmen soll. Ich möchte vermeiden, dass es zu einem Zahlungsausfall kommt und ich dadurch zusätzliche Probleme mit dem Finanzamt bekomme.
Daher meine Frage an Sie: Ist es möglich, die Gewerbesteuer in Raten zu zahlen? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen? Wie könnte eine mögliche Ratenzahlungsvereinbarung aussehen und welche Schritte müsste ich dafür einleiten?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei diesem Thema weiterhelfen könnten, da es für mich momentan eine große finanzielle Belastung darstellt. Über Ihre Unterstützung und Expertise würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Weiss
Sehr geehrter Herr Weiss,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, die Gewerbesteuer in Raten zu zahlen. In der Tat ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Finanzamt zu treffen, um die finanzielle Belastung zu verringern und einen Zahlungsausfall zu vermeiden.
Zunächst einmal ist es wichtig zu beachten, dass das Finanzamt grundsätzlich daran interessiert ist, die Steuern einzutreiben und in der Regel bereit ist, mit Steuerpflichtigen individuelle Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Allerdings sollte beachtet werden, dass eine solche Ratenzahlungsvereinbarung nicht automatisch gewährt wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Zu den Voraussetzungen gehört in der Regel, dass Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie aufgrund Ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht in der Lage sind, die Gewerbesteuer in einer Summe zu zahlen. Hierfür müssen Sie dem Finanzamt in der Regel entsprechende Unterlagen wie z.B. eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, eine Liquiditätsplanung oder andere Nachweise über Ihre finanzielle Situation vorlegen.
Wenn das Finanzamt Ihrer Ratenzahlungsvereinbarung zustimmt, wird in der Regel eine angemessene Ratenhöhe festgelegt, die Sie monatlich oder quartalsweise zahlen müssen. Die genauen Modalitäten und Bedingungen können von Fall zu Fall unterschiedlich sein und sollten mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes besprochen werden.
Um eine Ratenzahlungsvereinbarung zu beantragen, sollten Sie sich schriftlich an das zuständige Finanzamt wenden und dort Ihren Antrag auf Ratenzahlung stellen. In Ihrem Antrag sollten Sie Ihre aktuelle finanzielle Situation darlegen und um die Möglichkeit einer Ratenzahlung bitten. Es ist auch empfehlenswert, bereits konkrete Vorschläge für die Höhe und die Dauer der Ratenzahlung zu machen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie können eine geeignete Lösung für Ihr Problem finden. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Möller
Steuerberaterin

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