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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kann ich meine Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuererklärung angeben?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Katja Ullmann und arbeite in Vollzeit. Da mein Partner ebenfalls berufstätig ist, müssen wir regelmäßig die Betreuung unserer zwei kleinen Kinder sicherstellen. Die Kinder besuchen zwar tagsüber eine Kindertagesstätte, aber auch außerhalb der Betreuungszeiten benötigen wir regelmäßig eine Tagesmutter oder einen Babysitter. Die Kosten für diese zusätzliche Kinderbetreuung belaufen sich monatlich auf einen nicht unerheblichen Betrag.

Nun frage ich mich, ob ich diese Kinderbetreuungskosten in meiner Einkommensteuererklärung angeben kann, um eventuell steuerliche Vorteile zu nutzen. Da wir als Familie schon aufgrund der hohen Kinderbetreuungskosten finanziell belastet sind, wäre es für uns sehr wichtig zu erfahren, ob wir hier eine Möglichkeit haben, steuerlich entlastet zu werden.

Können Sie mir bitte sagen, ob und wie ich die Kinderbetreuungskosten in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen? Welche Unterlagen benötige ich dafür und wie hoch können die steuerlichen Vergünstigungen in diesem Bereich sein?

Ich freue mich über Ihre Unterstützung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Ullmann

Tatiana Herrmann

Sehr geehrte Frau Ullmann,

ich danke Ihnen für Ihre Frage bezüglich der Kinderbetreuungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung. Es ist durchaus möglich, diese Kosten steuerlich geltend zu machen und somit steuerliche Vorteile zu nutzen. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um diese Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben.

Grundsätzlich können Sie die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder steuermindernd geltend machen, wenn Sie berufstätig sind oder sich in einer Ausbildung oder Weiterbildung befinden. In Ihrem Fall, da Sie in Vollzeit arbeiten, erfüllen Sie bereits diese Voraussetzung. Die Kinder müssen zudem unter 14 Jahren sein, damit die Kosten absetzbar sind.

Die Höhe der absetzbaren Kosten ist jedoch begrenzt. Pro Kind können Sie bis zu 4.000 Euro im Jahr geltend machen. Das bedeutet, dass Sie insgesamt bis zu 8.000 Euro (für zwei Kinder) pro Jahr steuerlich absetzen können. Zu den absetzbaren Kosten zählen unter anderem die Gebühren für die Kindertagesstätte, Tagesmutter oder Babysitter, aber auch Verpflegungskosten oder Fahrtkosten.

Um die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben, benötigen Sie entsprechende Nachweise. Dazu gehören Rechnungen oder Quittungen der Betreuungseinrichtungen oder -personen. Diese sollten alle relevanten Informationen enthalten, wie Name und Anschrift der Betreuungseinrichtung oder -person, Zeitraum der Betreuung und die Höhe der Kosten.

In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie die Kinderbetreuungskosten in der Anlage Kind unter den Werbungskosten angeben. Dort finden Sie ein entsprechendes Feld für die Betreuungskosten. Es ist wichtig, dass Sie alle Kosten sauber dokumentieren und nachweisen können, um mögliche Rückfragen seitens des Finanzamts zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Herrmann

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Tatiana Herrmann