Kann ich auch als Student eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Juni 23, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Tatiana Herrmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Benjamin Lange und bin aktuell als Student eingeschrieben. In den vergangenen Monaten habe ich neben meinem Studium einen Minijob ausgeübt, durch den ich monatlich etwa 450 Euro verdient habe. Nun frage ich mich, ob es für mich als Student überhaupt sinnvoll ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Ich bin mir unsicher, ob ich als Student überhaupt dazu verpflichtet bin, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Des Weiteren frage ich mich, ob es sich finanziell lohnt, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ich nur über geringe Einkünfte aus einem Minijob verfüge. Zudem mache ich mir Gedanken darüber, welche Unterlagen ich für eine eventuelle Steuererklärung benötige und wie ich diese korrekt einreichen kann.
Können Sie mir bitte erklären, ob ich als Student eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und ob es sich in meinem Fall überhaupt lohnt? Welche Unterlagen benötige ich dafür und wie gehe ich am besten vor, um meine Steuererklärung korrekt einzureichen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Lange
Sehr geehrter Herr Lange,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Einkommensteuererklärung als Student mit einem Minijob. Ich helfe Ihnen gerne und erkläre Ihnen alles, was Sie dazu wissen müssen.
Grundsätzlich sind auch Studenten dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie Einkünfte haben, die über dem Grundfreibetrag liegen. Für das Jahr 2021 liegt dieser Grundfreibetrag bei 9.744 Euro. Da Sie monatlich etwa 450 Euro verdient haben, liegt Ihr Jahreseinkommen also bei ungefähr 5.400 Euro, was unter dem Grundfreibetrag liegt. Das bedeutet, dass Sie als Student mit einem Minijob nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Dennoch kann es sich auch für Studenten lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Denn auch wenn Sie unter dem Grundfreibetrag liegen und keine Steuern zahlen müssen, können Sie unter Umständen trotzdem Geld zurückbekommen. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie während des Jahres Werbungskosten, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Universität, oder Sonderausgaben, wie zum Beispiel Beiträge zur Krankenversicherung, hatten. Diese können in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden und Ihre Steuerlast senken.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Steuererklärung abzugeben, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen: Ihre Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, eventuelle Belege für Werbungskosten oder Sonderausgaben, Ihre Bankverbindung für eine mögliche Erstattung und eventuelle andere Einkommensnachweise. Sie können Ihre Steuererklärung entweder selbst erstellen und elektronisch über Elster einreichen oder sich von einem Steuerberater unterstützen lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Herrmann

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