Kann ein Verein Immobilien besitzen und verwalten?
Februar 4, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Roberta Lahn
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Vereinsrecht. Unsere Organisation, der gemeinnützige Verein "Kinderhilfe e.V.", plant den Kauf einer Immobilie zur Erweiterung unserer Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Wir haben bereits einige Spenden gesammelt und möchten nun prüfen, ob es rechtlich möglich ist, dass der Verein Immobilien besitzt und verwaltet.
Die Ausgangssituation ist folgende: Unser Verein wurde vor fünf Jahren gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt. Wir engagieren uns für benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Region und führen verschiedene Projekte und Veranstaltungen durch. Da unser Platzangebot in den bisherigen Räumlichkeiten begrenzt ist, möchten wir gerne eine Immobilie erwerben, um unsere Aktivitäten auszubauen.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich nicht genau weiß, ob ein gemeinnütziger Verein wie unserer überhaupt Immobilien besitzen und verwalten darf. Zudem mache ich mir Gedanken über die steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen, die mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden sein könnten. Auch die Frage nach der Finanzierung und der langfristigen Verwaltung der Immobilie beschäftigt mich.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Ist es einem gemeinnützigen Verein wie "Kinderhilfe e.V." erlaubt, Immobilien zu besitzen und zu verwalten? Gibt es bestimmte Voraussetzungen oder Auflagen, die wir dabei beachten müssen? Welche steuerlichen und rechtlichen Aspekte sind zu berücksichtigen? Und welche Möglichkeiten gibt es, um die Finanzierung und Verwaltung der Immobilie langfristig sicherzustellen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Martina Breitwieser
Sehr geehrte Frau Breitwieser,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vereinsrecht und dem geplanten Kauf einer Immobilie für den gemeinnützigen Verein "Kinderhilfe e.V.". Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte sowie die langfristige Finanzierung und Verwaltung der Immobilie machen. Gerne gebe ich Ihnen ausführliche Informationen zu Ihren Fragen.
Grundsätzlich ist es einem gemeinnützigen Verein erlaubt, Immobilien zu besitzen und zu verwalten. Der Besitz von Immobilien kann dazu dienen, die Vereinsziele zu fördern und langfristig sicherzustellen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen und Auflagen, die beachtet werden müssen. Zum einen muss der Erwerb der Immobilie im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke des Vereins liegen. Das bedeutet, dass die Immobilie für die Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden muss, um die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht zu gefährden.
Des Weiteren müssen bei der Finanzierung und Verwaltung der Immobilie die steuerlichen Aspekte beachtet werden. Ein gemeinnütziger Verein ist von der Körperschaftssteuer befreit, jedoch können Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung steuerpflichtig sein. Es ist wichtig, dass der Verein hierbei sorgfältig vorgeht und sich gegebenenfalls von einem Steuerberater beraten lässt, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Um die langfristige Finanzierung und Verwaltung der Immobilie sicherzustellen, empfiehlt es sich, einen Finanzplan zu erstellen und Rücklagen für Instandhaltung, Renovierung und eventuelle Reparaturen zu bilden. Zudem können Rücklagen für eventuelle Leerstände oder Ausfälle bei der Vermietung sinnvoll sein, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Insgesamt ist der Kauf einer Immobilie für den gemeinnützigen Verein "Kinderhilfe e.V." grundsätzlich möglich, wenn die oben genannten Voraussetzungen und Auflagen beachtet werden. Es ist ratsam, sich hierbei von einem erfahrenen Anwalt für Vereinsrecht unterstützen zu lassen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und den Kauf der Immobilie erfolgreich umzusetzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Roberta Lahn, Rechtsanwältin im Bereich Vereinsrecht.

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