Darf ein Verein Gewinne erzielen und wie dürfen diese verwendet werden?
November 25, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Roberta Lahn
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Vereinsrecht,
ich heiße Franceska Gruhlke und bin Mitglied in einem gemeinnützigen Verein, der sich für den Umweltschutz einsetzt. In letzter Zeit haben wir vermehrt Einnahmen durch Spenden und Veranstaltungen erzielt, die unseren normalen Betriebskosten übersteigen. Nun stellen sich mir als Mitglied die Fragen, ob ein Verein überhaupt Gewinne erzielen darf und wie diese Gewinne verwendet werden dürfen.
Unser Verein hat bisher immer darauf geachtet, dass alle Einnahmen in die Vereinsarbeit fließen und für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Allerdings sind wir durch die gestiegenen Einnahmen in eine Situation geraten, in der wir nicht genau wissen, wie wir die Überschüsse sinnvoll nutzen können, ohne gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen.
Meine Sorge ist es, dass wir als Verein möglicherweise steuerrechtliche Probleme bekommen könnten, wenn wir die Gewinne falsch verwenden. Daher wäre es für uns als Vorstand und Mitglieder wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten es gibt, Gewinne zu erzielen und wie diese rechtlich einwandfrei verwendet werden können.
Können Sie uns als Rechtsanwalt für Vereinsrecht dabei weiterhelfen und uns aufzeigen, welche Regelungen und Beschränkungen es gibt, wenn ein gemeinnütziger Verein Gewinne erzielt? Gibt es bestimmte Richtlinien oder Vorschriften, die wir beachten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Franceska Gruhlke
Sehr geehrte Frau Gruhlke,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gewinnerzielung und -verwendung in einem gemeinnützigen Verein, der sich für den Umweltschutz einsetzt. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie die gestiegenen Einnahmen sinnvoll genutzt werden können, ohne dabei gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen.
Grundsätzlich ist es einem gemeinnützigen Verein erlaubt, Gewinne zu erzielen. Allerdings gibt es einige wichtige Regelungen und Beschränkungen, die Sie beachten müssen, um als Verein rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Gemäß § 55 Abgabenordnung (AO) darf ein gemeinnütziger Verein Gewinne erwirtschaften, solange diese Gewinne ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Die Gewinne dürfen also nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden, sondern müssen dem Vereinszweck dienen. Das bedeutet, dass die Überschüsse, die Ihr Verein erzielt hat, für den Umweltschutz und andere gemeinnützige Projekte verwendet werden müssen. Es ist wichtig, dass die Verwendung der Gewinne transparent und nachvollziehbar dokumentiert wird, um mögliche steuerrechtliche Probleme zu vermeiden.
In Bezug auf die konkrete Verwendung der Gewinne gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise zusätzliche Umweltschutzprojekte finanzieren, in die Weiterbildung der Mitglieder investieren, die Infrastruktur des Vereins verbessern oder Rücklagen für zukünftige Projekte bilden. Wichtig ist dabei, dass die Verwendung der Gewinne im Einklang mit dem Vereinszweck steht und die Satzung des Vereins entsprechende Regelungen enthält.
Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der rechtssicheren Verwendung der Gewinne zu unterstützen. Gerne können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch alle Fragen klären und gemeinsam eine Lösung finden, die Ihren Verein vor steuerrechtlichen Problemen schützt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Roberta Lahn

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