Was kann ich tun, wenn mein gebuchter Mietwagen nicht verfügbar ist?
April 5, 2024 | 30,00 EUR | beantwortet von Ralf Schlittmaier
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor Kurzem über eine Online-Plattform einen Mietwagen für meinen Urlaub gebucht. Als ich jedoch am vereinbarten Abholort ankam, war der gebuchte Wagen nicht verfügbar. Stattdessen wurde mir ein kleineres Fahrzeug angeboten, das meinen Bedürfnissen nicht gerecht wird.
Ich bin nun besorgt, da ich extra ein größeres Fahrzeug für meine Familie und unser Gepäck gebucht habe. Das kleinere Auto bietet nicht genügend Platz und Komfort für unsere geplante Reise. Zudem habe ich für das größere Fahrzeug einen höheren Preis bezahlt und fühle mich daher um mein Geld betrogen.
Meine Frage ist, welche rechtlichen Schritte ich nun einleiten kann, um mein Recht als Kunde zu wahren und eine angemessene Lösung zu erhalten. Kann ich eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten fordern? Gibt es Möglichkeiten, den Mietvertrag rückgängig zu machen und mein Geld zurückzuerhalten?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dabei behilflich sein könnten, meine Rechte in dieser Situation zu kennen und durchzusetzen. Ich freue mich auf Ihre Expertise und Ihre Unterstützung bei der Klärung dieses Problems.
Mit freundlichen Grüßen,
Greta Lippert
Sehr geehrte Frau Lippert,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Problems mit dem Mietwagen für Ihren Urlaub. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit der Situation konfrontiert wurden, dass Ihnen ein kleineres Fahrzeug anstatt des gebuchten größeren Wagens angeboten wurde. Es ist verständlich, dass Sie sich um Ihre Rechte als Kunde sorgen und eine angemessene Lösung für dieses Problem suchen.
In der Regel haben Kunden, die einen Mietwagen buchen, bestimmte Rechte und Ansprüche im Falle von Unregelmäßigkeiten oder Problemen mit der Buchung. Wenn das vermietende Unternehmen nicht in der Lage ist, den vereinbarten Wagen bereitzustellen, haben Sie das Recht, eine angemessene Alternative zu fordern. Das bedeutet, dass das Unternehmen verpflichtet ist, Ihnen ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das Ihren Bedürfnissen entspricht, oder Ihnen eine Erstattung anzubieten.
Da Sie explizit ein größeres Fahrzeug für Ihre Familie und Ihr Gepäck gebucht haben und Ihnen stattdessen ein kleineres Auto angeboten wurde, ist dies definitiv ein Verstoß gegen den Mietvertrag. Sie haben das Recht, eine angemessene Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu fordern. Dies kann in Form einer Preisminderung, einer Erstattung eines Teils des Mietpreises oder anderer Kompensationen erfolgen.
Wenn das vermietende Unternehmen nicht bereit ist, eine angemessene Lösung anzubieten, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie können einen Anwalt für Reiserecht wie mich konsultieren, um Ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Es besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag aufgrund des Verstoßes des Unternehmens gegen die Vertragsbedingungen anzufechten und eine Rückerstattung des gezahlten Betrags zu fordern.
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen, wie den Mietvertrag, die Buchungsbestätigung und alle Kommunikation mit dem Unternehmen, sammeln und aufbewahren. Diese können als Beweismittel für Ihren Fall dienen.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich an einen Anwalt zu wenden, um eine rechtliche Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit zu erhalten. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Klärung dieses Problems zu helfen und Ihre Rechte als Kunde zu verteidigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schlittmaier
Rechtsanwalt für Reiserecht

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