Gibt es eine Möglichkeit, mein Geld zurückzubekommen, wenn meine Reise aufgrund von Covid-19 abgesagt wurde?
Januar 22, 2023 | 45,00 EUR | beantwortet von Ralf Schlittmaier
Liebes Rechtsanwalts-Team,
ich heiße Christine Neumann und habe eine Frage zum Thema Reiserecht in Bezug auf die Covid-19-Pandemie. Vor einiger Zeit habe ich eine Urlaubsreise gebucht, die aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus leider abgesagt wurde. Ich habe bereits eine Anzahlung geleistet und frage mich nun, ob es eine Möglichkeit gibt, mein Geld zurückzubekommen.
Die Ausgangssituation ist folgende: Ich habe die Reise schon lange im Voraus geplant und mich sehr darauf gefreut. Leider musste der Reiseveranstalter die Reise aufgrund von behördlichen Einschränkungen und Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit Covid-19 absagen. Ich verstehe natürlich, dass die Situation für alle Beteiligten schwierig ist und dass der Veranstalter keine Schuld an den Umständen trägt. Dennoch stehe ich nun vor der Frage, ob und wie ich mein bereits gezahltes Geld zurückerhalten kann.
Meine Sorgen sind, dass ich mein Geld verloren habe und nun vor einem finanziellen Verlust stehe. Ich habe bereits mit dem Reiseveranstalter gesprochen, aber bisher keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Daher wende ich mich an Sie, um herauszufinden, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, mein Geld zurückzufordern.
Meine Frage an Sie lautet also: Gibt es eine gesetzliche Grundlage oder rechtliche Möglichkeiten, mein Geld zurückzubekommen, wenn meine Reise aufgrund von Covid-19 abgesagt wurde? Welche Schritte kann ich unternehmen, um mein Recht als Verbraucher zu wahren und eine Rückerstattung zu erhalten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Neumann
Sehr geehrte Frau Neumann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Reiserecht in Bezug auf die Covid-19-Pandemie. Ich verstehe Ihre Sorgen und werde Ihnen gerne so ausführlich wie möglich alle relevanten Informationen und rechtlichen Möglichkeiten zu diesem Thema erläutern.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Situation rund um die Covid-19-Pandemie für viele Verbraucher und auch Reiseveranstalter eine besondere Herausforderung darstellt. Viele Reisen mussten aufgrund behördlicher Einschränkungen und Reisebeschränkungen abgesagt werden, was zu finanziellen Verlusten für beide Seiten führen kann.
In Ihrem Fall, da Ihre Reise aufgrund von Covid-19 abgesagt wurde, haben Sie als Verbraucher grundsätzlich das Recht auf eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags. Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen des Reiserechts. Gemäß § 651h BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Sie als Reisender einen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, wenn die Reise nicht stattfinden kann oder abgesagt wird.
Es ist wichtig, dass Sie als erstes Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen und schriftlich eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags fordern. Falls der Veranstalter sich weigert, Ihnen das Geld zurückzuerstatten, sollten Sie sich an einen Anwalt für Reiserecht wenden, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Reiseveranstalter Ihnen einen Gutschein oder eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt anbietet. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen, wenn Sie eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags bevorzugen.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Verbraucher wahren und sich nicht mit einer unbefriedigenden Antwort des Reiseveranstalters zufrieden geben. Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten und lassen Sie sich von einem Anwalt für Reiserecht beraten, um Ihr Geld zurückzubekommen.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schlittmaier, Rechtsanwalt

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