Kann ich eine Entschädigung für einen verpatzten Ausflug bekommen?
April 16, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Breitwieser
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich heute an Sie, da ich kürzlich einen Ausflug während meines Urlaubs gebucht habe, der leider komplett daneben gegangen ist. Ich habe eine geführte Wanderung durch einen Nationalpark gebucht, die ich schon lange geplant hatte und auf die ich mich sehr gefreut habe. Leider wurde der Ausflug kurzfristig abgesagt, da der Guide nicht erschienen ist.
Das hat mich nicht nur sehr enttäuscht, sondern auch viel Geld gekostet, da ich im Voraus für die Tour bezahlt hatte. Jetzt frage ich mich, ob ich eine Entschädigung für diesen verpatzten Ausflug bekommen kann. Ich fühle mich um mein Geld betrogen und möchte gerne wissen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, um mein Geld zurückzuerhalten oder zumindest eine Entschädigung zu bekommen.
Mir ist bewusst, dass es schwierig sein kann, in solchen Fällen sein Recht durchzusetzen, aber ich möchte gerne wissen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, um eine Entschädigung zu bekommen. Ich hoffe, Sie können mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen und mir sagen, welche Schritte ich nun am besten unternehmen sollte, um mein Geld zurückzuerhalten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Schenkenberg
Sehr geehrter Herr Schenkenberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des missglückten Ausflugs während Ihres Urlaubs. Es tut mir leid zu hören, dass Ihr geplanter Ausflug abgesagt wurde und Sie dadurch enttäuscht wurden. In solchen Fällen ist es verständlich, dass man sich um sein Geld betrogen fühlt und nach rechtlichen Möglichkeiten sucht, um eine Entschädigung zu erhalten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Verbraucher grundsätzlich Anspruch auf eine Erstattung des bereits gezahlten Betrags haben, wenn die Leistung nicht erbracht wurde. In Ihrem Fall wurde die Wanderung abgesagt, da der Guide nicht erschienen ist, was bedeutet, dass der Veranstalter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat. Daher haben Sie ein Recht auf Rückerstattung des gezahlten Betrags.
Darüber hinaus haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden und entstandene Unannehmlichkeiten. Dies hängt jedoch von den genauen Umständen ab und kann je nach Fall variieren. Es wäre ratsam, alle relevanten Unterlagen und Kommunikationen mit dem Veranstalter zu sammeln, um Ihre Ansprüche zu stützen.
Um Ihr Geld zurückzuerhalten und möglicherweise eine Entschädigung zu bekommen, empfehle ich Ihnen, zunächst schriftlich beim Veranstalter den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und um Rückerstattung des gezahlten Betrags zu bitten. Sollte der Veranstalter nicht reagieren oder ablehnen, könnten Sie in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten.
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich an einen Anwalt für Reiserecht zu wenden, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen kann. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verteidigen, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Ich hoffe, meine Informationen waren hilfreich für Sie, und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Breitwieser
Rechtsanwalt für Reiserecht

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