Kann ich als Privatperson auch Insolvenz anmelden?
April 19, 2023 | 35,00 EUR | beantwortet von Helma Beck
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Insolvenzrecht,
ich heiße Paula Lehmann und stehe momentan vor einer schwierigen finanziellen Situation. Aufgrund verschiedener unvorhergesehener Ereignisse wie Arbeitslosigkeit und Krankheitskosten habe ich hohe Schulden angehäuft und sehe mich nun mit der Frage konfrontiert, ob ich als Privatperson Insolvenz anmelden kann.
Mein Ist-Zustand ist geprägt von einem überzogenen Girokonto, unbezahlten Rechnungen und Mahnungen, die sich in den letzten Monaten angehäuft haben. Ich mache mir große Sorgen um meine finanzielle Zukunft und frage mich, ob es möglich ist, eine Privatinsolvenz zu beantragen, um meine Schulden zu bereinigen und einen Neuanfang zu starten.
Ich habe bereits versucht, meine Schulden in Raten abzubezahlen, aber die monatlichen Belastungen übersteigen meine finanziellen Möglichkeiten. Daher bin ich auf der Suche nach einer langfristigen Lösung, um meine Schulden zu bewältigen und meine finanzielle Situation zu stabilisieren.
Können Sie mir bitte erklären, ob und unter welchen Voraussetzungen ich als Privatperson Insolvenz anmelden kann? Welche Schritte müsste ich hierfür einleiten und welche Konsequenzen würde eine Privatinsolvenz für mich haben? Gibt es alternative Lösungsansätze, die ich in Betracht ziehen könnte, bevor ich den Schritt zur Insolvenzanmeldung gehe?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Expertise in dieser schwierigen Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Paula Lehmann
Sehr geehrte Frau Lehmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Bereich des Insolvenzrechts. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, aber es ist wichtig, dass Sie sich aktiv mit Ihrer Situation auseinandersetzen und nach Lösungen suchen.
Zunächst einmal ist es grundsätzlich möglich, als Privatperson Insolvenz anzumelden. Dies wird als Verbraucherinsolvenz oder auch Privatinsolvenz bezeichnet. Dabei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass Sie zahlungsunfähig sind, das heißt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre fälligen Schulden zu begleichen. Zudem müssen Sie einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternommen haben, bevor Sie Insolvenz anmelden können.
Um eine Privatinsolvenz zu beantragen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Dieser Antrag beinhaltet eine umfassende Aufstellung Ihrer Vermögensverhältnisse, Ihrer Einkünfte und Ausgaben sowie Ihrer Schulden. Nach Prüfung Ihres Antrags wird das Gericht entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.
Im Falle einer Privatinsolvenz wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der Ihr Vermögen verwaltet und die Gläubiger bedient. Sie müssen während des Insolvenzverfahrens regelmäßig Auskunft über Ihre finanzielle Situation geben und Ihr Einkommen dem Insolvenzverwalter offenlegen. Je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen ist, kann es sein, dass Sie während der Insolvenz eine bestimmte Zeit lang pfändbar sind.
Eine Privatinsolvenz hat auch Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit, da der Insolvenzvermerk für eine bestimmte Zeit in der Schufa eingetragen wird. Dies kann sich negativ auf Ihre Möglichkeit auswirken, neue Kredite aufzunehmen oder Verträge abzuschließen.
Bevor Sie jedoch den Schritt zur Insolvenzanmeldung gehen, empfehle ich Ihnen, alle möglichen Alternativen zu prüfen. Dazu gehört zum Beispiel die Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle, die Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzeigen kann, Ihre Schulden zu begleichen. Auch eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern kann in manchen Fällen eine Lösung sein.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Helma Beck

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