Kann ich mein Unternehmen während des Insolvenzverfahrens weiterführen?
April 26, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Helma Beck
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich bin Ulrike Krause und habe vor Kurzem Insolvenz angemeldet. Mein Unternehmen, das ich seit vielen Jahren erfolgreich führe, steht nun vor ungewissen Zeiten. Ich frage mich, ob es möglich ist, mein Unternehmen während des Insolvenzverfahrens weiterzuführen.
Die Ausgangssituation ist, dass mein Unternehmen aufgrund verschiedener Schwierigkeiten in finanzielle Schieflage geraten ist. Ich habe bereits Insolvenz angemeldet, um einen klaren Überblick über meine finanzielle Situation zu erhalten und um mögliche Lösungen zu finden. Jetzt stehe ich vor der Frage, ob ich mein Unternehmen trotz der Insolvenz weiter betreiben kann.
Meine größte Sorge ist, dass ich mein Lebenswerk nicht einfach aufgeben möchte. Mein Unternehmen ist meine Existenzgrundlage und ich habe viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf ihren Arbeitsplatz angewiesen sind. Es wäre sehr schmerzhaft für mich, das Unternehmen schließen zu müssen und damit auch die Jobs meiner Angestellten zu gefährden.
Daher frage ich Sie, ob es rechtlich möglich ist, mein Unternehmen während des Insolvenzverfahrens weiterzuführen. Gibt es bestimmte Voraussetzungen oder Auflagen, die ich dabei beachten muss? Welche Risiken bestehen dabei und welche Chancen ergeben sich für mich und mein Unternehmen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung bei dieser wichtigen Frage.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Krause
Sehr geehrte Frau Krause,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, Ihr Unternehmen während des Insolvenzverfahrens weiterzuführen. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie es für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergehen soll. Ich werde versuchen, Ihnen so ausführlich wie möglich zu antworten.
Grundsätzlich ist es möglich, ein Unternehmen auch während des Insolvenzverfahrens weiterzuführen. Dies wird oft als sogenannte "Fortführung im Insolvenzverfahren" bezeichnet. Dabei gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen und Auflagen, die beachtet werden müssen. Zunächst einmal muss das Insolvenzgericht der Fortführung zustimmen. Es wird geprüft, ob die Fortführung wirtschaftlich sinnvoll ist und ob die Interessen der Gläubiger gewahrt werden können.
Es ist wichtig zu beachten, dass während des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter die Verantwortung über das Unternehmen übernimmt. Er wird Entscheidungen treffen, die im Interesse der Gläubiger liegen. Sie als Unternehmerin können jedoch weiterhin in gewissem Rahmen am Geschäftsbetrieb teilnehmen und unterstützend tätig sein. Es ist ratsam, eng mit dem Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten und transparent alle Informationen zur Verfügung zu stellen.
Es gibt Risiken bei der Fortführung im Insolvenzverfahren, zum Beispiel könnte es zu einer Verschlechterung der finanziellen Situation kommen, wenn das Unternehmen nicht profitabel genug ist. Außerdem müssen Sie möglicherweise Einschränkungen bei Investitionen oder Krediten hinnehmen. Es ist daher wichtig, eine genaue Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu machen und realistische Ziele zu setzen.
Auf der anderen Seite ergeben sich auch Chancen durch die Fortführung im Insolvenzverfahren. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Unternehmen zu restrukturieren und neu aufzustellen. Eventuell können Sie auch neue Investoren finden oder mit den Gläubigern eine Einigung erzielen. Es ist wichtig, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden.
Abschließend möchte ich Ihnen raten, sich mit Ihrem Insolvenzverwalter und einem spezialisierten Anwalt für Insolvenzrecht zu beraten. Gemeinsam können Sie eine Strategie entwickeln, um Ihr Unternehmen erfolgreich durch die Insolvenz zu führen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Helma Beck

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