Wie hoch sind die Gebühren für die Beratung durch einen Fachanwalt?
Januar 6, 2023 | 70,00 EUR | beantwortet von Alwin Hohenwarter
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Otto Voss und bin auf der Suche nach einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt. Ich stehe aktuell vor einer schwierigen Situation und benötige dringend professionelle Hilfe. Mein Anliegen betrifft eine Auseinandersetzung mit meinem Arbeitgeber, bei der es um meine Kündigung und mögliche Schadensersatzansprüche geht.
Ich habe bereits einige Recherchen angestellt und festgestellt, dass die Gebühren für die Beratung durch einen Fachanwalt je nach Fall unterschiedlich sein können. Da ich bisher keine Erfahrung mit rechtlichen Angelegenheiten habe, bin ich unsicher, mit welchen Kosten ich für die Beratung rechnen muss. Es ist mir wichtig, vorab eine klare Vorstellung über die finanziellen Aspekte zu haben, um meine Situation besser einschätzen zu können.
Meine Sorgen beziehen sich vor allem darauf, dass ich nicht weiß, ob ich mir die Beratung durch einen Fachanwalt leisten kann und wie hoch die Kosten letztendlich ausfallen werden. Da ich finanziell nicht besonders gut gestellt bin, ist es für mich entscheidend, dass ich im Voraus über die Gebühren informiert werde, um keine unerwarteten Kosten zu haben.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Wie hoch sind die Gebühren für die Beratung durch einen Fachanwalt in meinem Fall und gibt es eventuell Möglichkeiten der Kostenübernahme oder -reduzierung? Ich freue mich über eine transparente Aufklärung und eine verlässliche Auskunft, um meine weitere Vorgehensweise planen zu können.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Voss
Sehr geehrter Herr Voss,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Fachanwalt für das Gebührenrecht. Ich verstehe Ihre Sorgen und Unsicherheiten bezüglich der Kosten für eine rechtliche Beratung in Ihrem Fall und werde mein Bestes tun, um Ihnen eine transparente und verlässliche Auskunft zu geben.
Die Gebühren für die Beratung durch einen Fachanwalt können tatsächlich je nach Fall und Umfang der Beratung variieren. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten regelt. Die konkreten Kosten hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Gegenstandswert, dem Umfang der Beratung und der Schwierigkeit des Falls.
In Ihrem Fall, der eine Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber und mögliche Schadensersatzansprüche betrifft, würde die Beratung voraussichtlich unter die sogenannte außergerichtliche Beratung fallen. Hierfür sieht das RVG eine Rahmengebühr vor, die je nach Gegenstandswert des Mandats zwischen 10% und 20% des Streitwerts beträgt. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Auslagen und Mehrwertsteuer.
Um Ihnen eine konkrete Auskunft über die zu erwartenden Kosten geben zu können, wäre es sinnvoll, wenn Sie mir weitere Informationen zu Ihrem Fall zukommen lassen könnten, wie z.B. den genauen Sachverhalt, den Gegenstandswert und den Umfang der Beratung, den Sie benötigen. Auf Basis dieser Informationen kann ich Ihnen dann eine individuelle Kostenschätzung geben.
In Bezug auf Ihre finanzielle Situation und die Möglichkeit der Kostenübernahme oder -reduzierung gibt es verschiedene Optionen, die wir gemeinsam prüfen können. Dazu zählen z.B. die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe, falls Sie bedürftig sind. Auch eine Vereinbarung über ein Honorar auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist denkbar.
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und Ihnen bei Ihrem rechtlichen Anliegen zu helfen. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, damit wir Ihre Situation genauer besprechen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Hohenwarter, Fachanwalt für Gebührenrecht

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