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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gebührenrecht

Kann ich die Kosten für meine Scheidung steuerlich geltend machen?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Heike Seebauer und stehe kurz vor meiner Scheidung. In diesem Zusammenhang würde ich gerne wissen, ob ich die Kosten für meine Scheidung steuerlich geltend machen kann.

Mein Ex-Mann und ich haben uns einvernehmlich dazu entschlossen, uns scheiden zu lassen, da wir uns in den letzten Jahren auseinandergelebt haben. Wir haben keine minderjährigen Kinder und auch keine gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen. Dennoch sind einige Kosten für die Scheidung angefallen, wie zum Beispiel die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und gegebenenfalls auch Kosten für Mediation oder Gutachten.

Da ich als Alleinerziehende berufstätige Mutter finanziell nicht besonders gut dastehe, wäre es für mich eine große Erleichterung, wenn ich die Kosten für die Scheidung steuerlich geltend machen könnte. Ich mache mir Sorgen, dass die finanzielle Belastung durch die Scheidung meine finanzielle Situation weiter verschlechtern wird und ich eventuell sogar Schulden machen muss.

Daher meine Frage an Sie: Kann ich die Kosten für meine Scheidung steuerlich absetzen? Gibt es spezielle Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Kosten steuerlich geltend zu machen? Welche Unterlagen benötige ich dafür und wie gehe ich am besten vor, um die Kosten für die Scheidung steuerlich absetzen zu können?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Heike Seebauer

Alwin Hohenwarter

Sehr geehrte Frau Seebauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Scheidungskosten. In der Regel sind die Kosten einer Scheidung nicht steuerlich absetzbar. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen Sie die Kosten für Ihre Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen können.

Grundsätzlich sind Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die privat veranlasst sind, nicht steuerlich absetzbar. Eine Scheidung fällt in der Regel unter die Kategorie der privaten Rechtsstreitigkeiten. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, die es ermöglichen, die Kosten für die Scheidung von der Steuer abzusetzen.

Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten einer Scheidung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Dies ist der Fall, wenn die Scheidung aufgrund eines schwerwiegenden Konflikts zwischen den Ehepartnern notwendig war. In Ihrem Fall, da Sie und Ihr Ex-Mann sich einvernehmlich scheiden lassen, könnte es schwierig sein, die Kosten als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Scheidungskosten in einem angemessenen Verhältnis zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen stehen. Da Sie als Alleinerziehende berufstätige Mutter finanziell nicht besonders gut dastehen, könnte dies für Sie sprechen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Kosten für die Scheidung im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten getragen haben.

Um die Kosten für Ihre Scheidung steuerlich absetzen zu können, sollten Sie alle relevanten Belege und Rechnungen sammeln. Dazu gehören die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Mediation oder Gutachten sowie alle anderen Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Scheidung angefallen sind. Diese Belege sollten Sie sorgfältig aufbewahren und bei Ihrer Steuererklärung einreichen.

Es empfiehlt sich, einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren, um Ihre individuelle Situation zu prüfen und zu klären, ob und inwieweit die Kosten für Ihre Scheidung steuerlich absetzbar sind. Ein Experte kann Sie auch bei der korrekten Einreichung Ihrer Steuererklärung unterstützen und Ihnen wertvolle Tipps geben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Hohenwarter, Rechtsanwalt für Gebührenrecht.

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