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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Wie kann ich einen Ehevertrag aufsetzen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Familienrecht,

ich heiße Wolfgang Eiserfelder und stehe vor der Frage, wie ich einen Ehevertrag aufsetzen kann. Meine Frau und ich sind seit fünf Jahren verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Wir haben uns dazu entschlossen, unsere finanziellen Angelegenheiten und Besitztümer klar zu regeln, um Streitigkeiten im Falle einer Trennung oder Scheidung zu vermeiden.

Derzeit besitzen wir ein gemeinsames Haus, Sparbücher und ein Auto. Meine Frau hat eine gut bezahlte Vollzeitstelle, während ich als selbstständiger Unternehmer tätig bin. Wir möchten festlegen, wie im Falle einer Trennung der Zugewinn aufgeteilt werden soll und wie die Unterhaltszahlungen für die Kinder geregelt werden sollen.

Meine Sorgen liegen darin, dass wir ohne klare Vereinbarungen in Zukunft in Streitigkeiten geraten könnten, die nicht nur unsere Beziehung belasten, sondern auch die Kinder beeinträchtigen könnten. Daher ist es mir wichtig, einen Ehevertrag aufzusetzen, der faire Regelungen für beide Parteien vorsieht.

Meine Frage an Sie lautet daher: Wie können wir einen Ehevertrag aufsetzen, der unsere finanziellen Angelegenheiten klar regelt und Streitigkeiten im Falle einer Trennung vermeidet? Welche Schritte müssen wir dabei beachten und welche Möglichkeiten gibt es, um unsere individuellen Bedürfnisse und Wünsche im Ehevertrag festzuhalten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Eiserfelder

Fred Busse

Sehr geehrter Herr Eiserfelder,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Ehevertrags. Es ist sehr verständlich, dass Sie klare Regelungen für Ihre finanziellen Angelegenheiten treffen möchten, um mögliche Streitigkeiten im Falle einer Trennung zu vermeiden und um die Interessen Ihrer Kinder zu schützen.

Um einen Ehevertrag aufzusetzen, der Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt, empfehle ich Ihnen, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht zu wenden. Ein solcher Fachmann kann Sie umfassend beraten und Ihnen bei der Erstellung des Ehevertrags zur Seite stehen.

Bei der Erstellung eines Ehevertrags müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Zunächst einmal ist es wichtig, dass beide Parteien freiwillig und ohne Druck in die Vereinbarung einwilligen. Der Ehevertrag sollte klar und verständlich formuliert sein, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Im Ehevertrag können Sie beispielsweise Regelungen zu folgenden Punkten festhalten:

- Aufteilung des Zugewinns im Falle einer Trennung oder Scheidung
- Regelungen zur Nutzung des gemeinsamen Haus
- Regelungen zu Unterhaltszahlungen für die Kinder
- Regelungen zur Verteilung von Besitztümern und Vermögen
- Regelungen zur Aufteilung von Schulden

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten finanziellen Aspekte und Besitztümer in den Ehevertrag aufnehmen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Ihr Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, die für Sie passenden Regelungen zu treffen und Ihre individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Ich empfehle Ihnen dringend, zeitnah einen Termin bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht zu vereinbaren, um die Erstellung des Ehevertrags in die Wege zu leiten. Ihr Anwalt wird Ihnen alle notwendigen Schritte aufzeigen und Ihnen bei der Formulierung des Ehevertrags helfen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Erstellung des Ehevertrags und hoffe, dass dieser dazu beiträgt, mögliche Streitigkeiten in Zukunft zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,
Fred Busse
Rechtsanwalt für Familienrecht

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Fred Busse