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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Was passiert mit dem gemeinsamen Eigentum bei einer Scheidung?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Familienrecht,

ich bin Robert Lang und stehe vor der schwierigen Situation einer anstehenden Scheidung. Meine Frau und ich besitzen gemeinsam einige Immobilien und auch andere Wertgegenstände wie Autos und Schmuck. Nun mache ich mir Sorgen, was mit unserem gemeinsamen Eigentum passiert, wenn wir uns scheiden lassen.

Zur Hintergrundinformation: Meine Frau und ich haben uns vor 10 Jahren kennengelernt und vor 5 Jahren geheiratet. In dieser Zeit haben wir gemeinsam mehrere Immobilien erworben, die auf uns beide eingetragen sind. Auch haben wir gemeinsam ein Auto gekauft und teilen uns den Schmuck, den wir im Laufe der Jahre angesammelt haben.

Der Ist-Zustand ist nun, dass wir uns einvernehmlich scheiden lassen möchten, da wir festgestellt haben, dass unsere Ehe nicht mehr funktioniert. Ich möchte jedoch sicherstellen, dass mein Anteil am gemeinsamen Eigentum gerecht aufgeteilt wird und dass ich nicht benachteiligt werde. Meine Sorge ist, dass meine Frau versuchen könnte, mehr als ihren gerechten Anteil zu beanspruchen.

Daher meine Frage an Sie: Was passiert mit unserem gemeinsamen Eigentum bei einer Scheidung und wie kann ich sicherstellen, dass meine Interessen gewahrt werden? Gibt es Möglichkeiten, eine gerechte Aufteilung des Eigentums zu erreichen und wie kann ich mich rechtlich absichern?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Lang

Fred Busse

Sehr geehrter Herr Lang,

vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Frage bezüglich Ihrer bevorstehenden Scheidung und der damit einhergehenden Aufteilung des gemeinsamen Eigentums. Diese Situation ist in der Tat komplex und es ist wichtig, dass Sie Ihre Interessen schützen und eine faire Aufteilung des Eigentums sicherstellen.

Bei einer Scheidung in Deutschland wird das gemeinsame Vermögen grundsätzlich nach den Regeln des Zugewinnausgleichs aufgeteilt. Das bedeutet, dass grundsätzlich nur das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, aufgeteilt wird. Vermögen, das vor der Ehe bereits vorhanden war oder durch Schenkung oder Erbschaft während der Ehe erworben wurde, fällt nicht in den Zugewinnausgleich. In Ihrem Fall, in dem Sie gemeinsam Immobilien, Autos und Schmuck erworben haben, handelt es sich um sogenanntes Zugewinnausgleichsvermögen.

Um eine gerechte Aufteilung des gemeinsamen Eigentums zu erreichen, ist es ratsam, zunächst eine genaue Bestandsaufnahme des Vermögens durchzuführen. Dazu gehören alle Immobilien, Fahrzeuge, Schmuckstücke und andere Wertgegenstände, die während der Ehe erworben wurden. Es ist wichtig, den genauen Wert dieser Vermögenswerte zu ermitteln, um eine faire Verteilung zu ermöglichen.

Im nächsten Schritt können Sie gemeinsam mit Ihrer Frau oder mit Hilfe eines Anwalts eine Vereinbarung zur Aufteilung des Eigentums treffen. Diese Vereinbarung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch, eine schriftliche Vereinbarung aufzusetzen, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihre Interessen rechtlich abzusichern.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, kann das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens über die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums entscheiden. Dabei werden verschiedene Faktoren wie die Dauer der Ehe, die wirtschaftliche Situation beider Ehepartner und deren Beiträge zum Erwerb des Vermögens berücksichtigt.

Um Ihre Interessen zu wahren und sich rechtlich abzusichern, empfehle ich Ihnen dringend, einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie umfassend beraten, Ihre Rechte vertreten und Ihnen bei der Durchsetzung einer fairen Aufteilung des Eigentums helfen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred Busse, Rechtsanwalt für Familienrecht

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Fred Busse