Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?
August 27, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Fred Busse
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Yvonne Kraft und habe eine Frage bezüglich des Sorgerechts für meinen Sohn. Mein Ex-Partner und ich sind seit einigen Monaten getrennt und haben einen gemeinsamen Sohn im Alter von fünf Jahren. Seit der Trennung gibt es immer wieder Streitigkeiten über die Erziehung und die Entscheidungen bezüglich unseres Sohnes. Mein Ex-Partner ist oft uneinsichtig und ich habe Bedenken, dass er nicht immer zum Wohl unseres Sohnes handelt.
Ich mache mir große Sorgen um das Wohl meines Sohnes und frage mich, ob es möglich ist, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Ich möchte sicherstellen, dass ich allein die Entscheidungen bezüglich seines Wohlergehens treffen kann und dass er in einer stabilen und liebevollen Umgebung aufwachsen kann. Mein Ex-Partner zeigt nur wenig Interesse an der Erziehung und ich habe das Gefühl, dass das gemeinsame Sorgerecht zu weiteren Konflikten führen könnte.
Können Sie mir bitte mitteilen, ob es rechtlich möglich ist, das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn zu beantragen? Welche Schritte müsste ich hierfür unternehmen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Gibt es eventuell Alternativen, die in meiner Situation sinnvoller wären? Ich möchte nur das Beste für mein Kind und würde gerne Klarheit über meine rechtlichen Möglichkeiten erhalten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Yvonne Kraft
Sehr geehrte Frau Kraft,
ich verstehe Ihre Sorgen und kann nachvollziehen, dass Sie sich um das Wohl Ihres Sohnes Gedanken machen. Das Sorgerecht ist ein wichtiger Bereich des Familienrechts, der das Wohl des Kindes im Fokus hat. In Ihrem Fall, wo es offenbar zu Konflikten und Uneinigkeiten mit Ihrem Ex-Partner kommt, ist es verständlich, dass Sie das alleinige Sorgerecht in Betracht ziehen.
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip des gemeinsamen Sorgerechts, was bedeutet, dass beide Elternteile die elterliche Sorge für ihr Kind tragen. Dies schließt Entscheidungen in Bezug auf die Erziehung, Gesundheit, Schulbildung und sonstige wichtige Angelegenheiten des Kindes mit ein. In Ihrem Fall, wo es jedoch zu Konflikten und Uneinigkeiten kommt, kann unter Umständen das alleinige Sorgerecht für einen Elternteil in Betracht gezogen werden.
Um das alleinige Sorgerecht zu beantragen, müssten Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen. In diesem Antrag müssen Sie Ihre Gründe für den Wunsch nach alleinigem Sorgerecht darlegen und nachweisen, dass dies im besten Interesse des Kindes ist. Das Gericht wird dann prüfen, ob die Voraussetzungen für das alleinige Sorgerecht gegeben sind. Dazu gehören unter anderem, dass das Wohl des Kindes durch das alleinige Sorgerecht besser gewahrt wird als durch das gemeinsame Sorgerecht und dass der andere Elternteil nicht in der Lage ist, die elterliche Verantwortung angemessen wahrzunehmen.
Es ist wichtig zu betonen, dass das alleinige Sorgerecht nur in Ausnahmefällen vergeben wird und dass das Gericht stets das Wohl des Kindes als oberste Priorität betrachtet. Alternativ zum alleinigen Sorgerecht könnte auch eine einvernehmliche Regelung mit dem anderen Elternteil angestrebt werden, zum Beispiel durch eine Sorgerechtsvereinbarung oder eine Mediation.
Ich empfehle Ihnen, sich in dieser Situation von einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen, der Sie in Ihrem Anliegen unterstützen kann. Gemeinsam können Sie die bestmögliche Lösung für Ihr Kind und Ihre Familie finden.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Busse, Rechtsanwalt für Familienrecht

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