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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Datenschutzrecht

Darf ich personenbezogene Daten in die Cloud speichern?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Datenschutzrecht,

ich heiße Zofia Schillinger und arbeite als selbstständige Physiotherapeutin. In meiner Praxis fallen täglich viele personenbezogene Daten an, wie zum Beispiel Namen, Adressen, Geburtsdaten und Gesundheitsdaten meiner Patienten. Bisher habe ich diese Daten ausschließlich auf meinem Computer gespeichert. Da ich jedoch immer mehr mobile Geräte nutze und auch von unterwegs auf meine Daten zugreifen möchte, überlege ich, diese in die Cloud zu speichern.

Meine Sorge ist jedoch, dass bei der Speicherung in der Cloud möglicherweise Datenlecks oder Datenschutzverletzungen auftreten könnten. Ich habe gehört, dass es in der Vergangenheit bereits Fälle gab, bei denen Daten in der Cloud gehackt wurden und Unbefugte Zugriff darauf hatten. Ich möchte natürlich sicherstellen, dass die sensiblen Daten meiner Patienten geschützt sind und nicht in falsche Hände geraten.

Deshalb frage ich mich, ob es überhaupt erlaubt ist, personenbezogene Daten in die Cloud zu speichern und welche Vorkehrungen ich treffen muss, um den Datenschutz meiner Patienten zu gewährleisten. Gibt es spezielle Anforderungen oder Zertifizierungen, die ich beachten sollte? Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, um die Sicherheit meiner Daten in der Cloud zu erhöhen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Zofia Schillinger

Andrea Schlattmann

Sehr geehrte Frau Schillinger,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Speicherung personenbezogener Daten in der Cloud als selbstständige Physiotherapeutin. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken um den Datenschutz Ihrer Patientendaten machen und sicherstellen möchten, dass diese sicher und geschützt sind.

Grundsätzlich ist es erlaubt, personenbezogene Daten in der Cloud zu speichern, solange die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Die DSGVO legt strenge Regeln fest, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sicherzustellen. Es ist wichtig, dass Sie als Verantwortliche für die Datenverarbeitung sicherstellen, dass die Cloud-Anbieter die Anforderungen der DSGVO erfüllen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten implementiert haben.

Um den Datenschutz Ihrer Patientendaten in der Cloud zu gewährleisten, sollten Sie zunächst prüfen, ob der Cloud-Anbieter zertifiziert ist. Es gibt verschiedene Zertifizierungen wie ISO 27001, die bescheinigen, dass der Anbieter angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementiert hat. Achten Sie darauf, dass der Anbieter den Standort der Server angibt und dass dieser sich im EU-Raum befindet, um die Vorgaben der DSGVO einzuhalten.

Des Weiteren sollten Sie sicherstellen, dass die Daten verschlüsselt übertragen und gespeichert werden. Verschlüsselung hilft dabei, die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Regelmäßige Backups der Daten sind ebenfalls empfehlenswert, um im Falle eines Datenverlustes oder einer Datenbeschädigung die Daten wiederherstellen zu können.

Um die Sicherheit Ihrer Daten in der Cloud zu erhöhen, empfehle ich Ihnen, starke Passwörter zu verwenden, regelmäßige Passwortänderungen vorzunehmen und die Zugriffsrechte auf die Daten zu beschränken. Schulen Sie auch Ihre Mitarbeiter im Umgang mit sensiblen Daten und sensibilisieren Sie diese für Datenschutzthemen.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, die Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um mit den sich stetig ändernden Bedrohungen im Bereich der Datensicherheit Schritt zu halten.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Schlattmann

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Andrea Schlattmann