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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Bankrecht

Wie kann ich mich gegen unerwünschte Werbeanrufe meiner Bank zur Wehr setzen?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich bin Maria Hoffmann und habe in letzter Zeit vermehrt unerwünschte Werbeanrufe von meiner Bank erhalten. Diese Anrufe sind nicht nur lästig, sondern auch belastend für mich. Obwohl ich bereits mehrfach darum gebeten habe, dass diese Anrufe eingestellt werden, hören sie einfach nicht auf. Es handelt sich um verschiedene Angebote und Produkte, die mir aufgedrängt werden, obwohl ich kein Interesse daran habe.

Ich fühle mich von meiner Bank regelrecht belästigt und möchte wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, um mich dagegen zu wehren. Gibt es Gesetze oder Verordnungen, die mich vor solchen unerwünschten Werbeanrufen schützen? Kann ich rechtliche Schritte einleiten, um diese Belästigung zu stoppen? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Privatsphäre respektiert wird und ich nicht weiterhin von meiner Bank belästigt werde?

Ich bitte um Ihre Hilfe, um zu erfahren, wie ich mich in dieser Situation am besten verhalten soll. Es ist mir wichtig, dass meine Rechte gewahrt werden und ich mich gegen unerwünschte Werbeanrufe effektiv zur Wehr setzen kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Maria Hoffmann

Alwin Reuter

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der unerwünschten Werbeanrufe Ihrer Bank. Es ist verständlich, dass Sie sich von diesen Anrufen belästigt fühlen und nach rechtlichen Möglichkeiten suchen, um sich dagegen zu wehren. In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Ihnen in solchen Fällen Schutz bieten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass unerwünschte Werbeanrufe grundsätzlich verboten sind, sofern Sie nicht ausdrücklich Ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Das bedeutet, dass Unternehmen wie Ihre Bank Sie nicht unaufgefordert anrufen dürfen, um Ihnen Produkte oder Dienstleistungen anzubieten. Diese Regelung ergibt sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG).

Wenn Sie also bereits mehrfach darum gebeten haben, dass die Anrufe eingestellt werden und trotzdem weiterhin belästigt werden, handelt es sich um eine klare Verletzung Ihrer Privatsphäre. In einem solchen Fall können Sie rechtliche Schritte einleiten, um sich zu wehren und die Belästigung zu stoppen. Sie können zum Beispiel eine Unterlassungserklärung von Ihrer Bank verlangen und im Falle der Nichtbeachtung gerichtliche Schritte einleiten.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren. Die Bundesnetzagentur ist unter anderem für den Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung zuständig und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen zu den unerwünschten Anrufen zu sammeln und der Bundesnetzagentur zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich dazu können Sie auch einen Anwalt einschalten, um Ihre Interessen zu vertreten und rechtliche Schritte gegen die Bank einzuleiten. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und sicherzustellen, dass Ihre Privatsphäre respektiert wird.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich gegen unerwünschte Werbeanrufe wehren und für den Schutz Ihrer Privatsphäre einstehen. Ich empfehle Ihnen, zeitnah zu handeln und die oben genannten Schritte zu unternehmen, um die Belästigung durch Ihre Bank zu stoppen.

Für weitere Fragen oder Unterstützung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Reuter

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Experte für Bankrecht

Alwin Reuter