Versetzung in eine andere Abteilung - kann ich das verweigern?
September 18, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Alexander Lenzner
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Arbeitsrecht. Ich heiße Andrea Schmid und arbeite seit fünf Jahren in der Marketingabteilung eines mittelständischen Unternehmens. Vor kurzem wurde mir mitgeteilt, dass ich aufgrund einer Umstrukturierung des Unternehmens in die Vertriebsabteilung versetzt werden soll. Ich fühle mich in meiner aktuellen Position wohl und sehe keine Notwendigkeit für einen Wechsel in eine andere Abteilung.
Meine Sorge ist, dass ich in der Vertriebsabteilung nicht die gleichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben werde wie in der Marketingabteilung. Ich befürchte, dass ich mich in der neuen Abteilung unwohl fühlen und meine Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden könnte. Zudem habe ich Bedenken, dass mir in der Vertriebsabteilung nicht die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden wie in meiner aktuellen Position.
Daher meine Frage an Sie: Kann ich die Versetzung in die Vertriebsabteilung verweigern? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um in meiner aktuellen Abteilung zu bleiben? Welche Schritte sollte ich unternehmen, um meine Interessen in dieser Situation bestmöglich zu vertreten?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Schmid
Sehr geehrte Frau Schmid,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Arbeitsrecht. Die von Ihnen geschilderte Situation ist sicherlich herausfordernd, insbesondere wenn Sie sich in Ihrer aktuellen Position wohl fühlen und Bedenken bezüglich einer Versetzung in die Vertriebsabteilung haben.
Grundsätzlich gilt, dass Ihr Arbeitgeber das Direktionsrecht hat, das heißt, er kann grundsätzlich über die Verteilung der Arbeitsaufgaben und die Versetzung von Mitarbeitern entscheiden. Allerdings gibt es auch Grenzen dieses Rechts, insbesondere wenn die geplante Versetzung eine wesentliche Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen darstellen würde.
In Ihrem Fall sollten Sie zunächst prüfen, ob in Ihrem Arbeitsvertrag oder in Ihrem Tarifvertrag Regelungen bezüglich Versetzungen enthalten sind. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und dass Ihr Arbeitgeber die erforderlichen Mitbestimmungsrechte beachtet. Zudem sollten Sie prüfen, ob die geplante Versetzung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, das heißt, ob die Versetzung für Sie unzumutbar ist.
Sollten Sie sich gegen die Versetzung entscheiden, empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und Ihre Bedenken und Argumente darzulegen. Vielleicht lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, zum Beispiel durch die Suche nach alternativen Möglichkeiten innerhalb des Unternehmens.
Falls eine Einigung nicht möglich ist, können Sie rechtliche Schritte prüfen, um Ihre Interessen zu vertreten. Hierbei ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Arbeitsrechtler beraten zu lassen, um Ihre Chancen und Möglichkeiten realistisch einschätzen zu können.
In jedem Fall ist es wichtig, ruhig und sachlich zu bleiben und Ihre Argumente klar und verständlich zu kommunizieren. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung dieser Herausforderung und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Lenzner, Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

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