Arbeitsunfall während der Arbeit - wer kommt für die Kosten auf?
Juli 27, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Alexander Lenzner
Sehr geehrte Rechtsanwältin für Arbeitsrecht,
ich heiße Jenny Hofmannsdorf und arbeite seit fünf Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Bürokauffrau. Vor zwei Wochen hatte ich während der Arbeit einen Arbeitsunfall, bei dem ich mir den Arm gebrochen habe. Mein Arbeitgeber hat mich sofort ins Krankenhaus gebracht und die Behandlungskosten übernommen. Jetzt mache ich mir jedoch Sorgen, wer für die weiteren Kosten, wie zum Beispiel Physiotherapie oder eine eventuelle Reha, aufkommen wird.
Mein Arzt hat mir gesagt, dass ich für eine längere Zeit nicht arbeitsfähig sein werde und ich mich um eine mögliche finanzielle Unterstützung kümmern muss. Da ich die alleinige Verdienerin in meiner Familie bin, bereitet mir diese Situation große finanzielle Sorgen. Ich frage mich daher, ob mein Arbeitgeber oder eventuell die Berufsgenossenschaft für die weiteren Kosten aufkommen werden und wie ich am besten vorgehen sollte, um meine Rechte in dieser Situation zu wahren.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen könnten, um die Kosten für meine Behandlung und eventuelle Reha abzudecken. Ich stehe momentan vor einer großen Unsicherheit und bin für jede Unterstützung dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Jenny Hofmannsdorf
Sehr geehrte Frau Hofmannsdorf,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich der Kostenübernahme für Ihre Behandlung und eventuelle Rehabilitation nach Ihrem Arbeitsunfall. Zunächst einmal möchte ich Ihnen versichern, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die Sie als Arbeitnehmerin in solchen Situationen schützen.
In Ihrem Fall kommt die gesetzliche Unfallversicherung, auch Berufsgenossenschaft genannt, zum Tragen. Diese ist für die finanzielle Absicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig. Da Ihr Arbeitsunfall während der Arbeit passiert ist, sind Sie grundsätzlich über die Berufsgenossenschaft versichert. Das bedeutet, dass die Berufsgenossenschaft für die Behandlungskosten, einschließlich Physiotherapie und eventuelle Reha-Maßnahmen, aufkommen wird.
Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit haben Sie auch Anspruch auf Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Dieses wird in der Regel in Höhe von 70% des Bruttoentgelts gezahlt und soll Ihnen helfen, finanzielle Einbußen während Ihrer Genesung abzufedern. Es ist wichtig, dass Sie schnellstmöglich einen Antrag auf Verletztengeld bei der Berufsgenossenschaft stellen, um keine finanziellen Nachteile zu haben.
Wenn Sie weitere Fragen zur Abwicklung mit der Berufsgenossenschaft haben oder Unsicherheiten bestehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. In solchen Fällen ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen helfen, sich in dieser schwierigen Situation zurechtzufinden. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Lenzner

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