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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Darf mein Arbeitgeber mir vorschreiben, was ich in der Mittagspause esse?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,

ich heiße Hilde Schmidt und arbeite in einem Büro als Bürokauffrau. In der letzten Zeit hat mein Arbeitgeber begonnen, mir vorzuschreiben, was ich in meiner Mittagspause essen soll. Er hat angeordnet, dass ich nur noch gesunde und kalorienarme Mahlzeiten zu mir nehmen darf und keine Snacks oder Süßigkeiten mehr erlaubt sind. Ich fühle mich dadurch in meiner persönlichen Freiheit eingeschränkt und frage mich, ob mein Arbeitgeber das überhaupt darf.

Bisher habe ich in meiner Mittagspause gerne mal einen kleinen Snack oder eine Süßigkeit gegessen, um mich zu entspannen und Energie für den Nachmittag zu tanken. Doch nun werde ich durch die Vorgaben meines Arbeitgebers in meiner Essenswahl stark eingeschränkt und fühle mich bevormundet.

Ich mache mir Sorgen, dass mein Arbeitgeber noch weitergehende Regeln aufstellen könnte und frage mich, ob er das Recht hat, mir vorzuschreiben, was ich in meiner Mittagspause essen darf. Gibt es gesetzliche Regelungen oder Vorschriften, die das Verhalten meines Arbeitgebers in dieser Hinsicht regeln? Gibt es Möglichkeiten, mich dagegen zu wehren und meine persönliche Freiheit zu wahren?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen würden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Hilde Schmidt

Babette Krüger

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Vorgaben Ihres Arbeitgebers in Bezug auf Ihre Essenswahl in der Mittagspause. Es ist verständlich, dass Sie sich bevormundet fühlen und Ihre persönliche Freiheit eingeschränkt sehen. In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die das Verhalten von Arbeitgebern in dieser Hinsicht regeln und Ihre Rechte als Arbeitnehmer schützen.

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber das Weisungsrecht haben, das heißt, sie können Ihren Mitarbeitern Anweisungen geben und Regeln aufstellen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses liegen und zur Erfüllung der arbeitsvertraglich vereinbarten Aufgaben dienen. Dies beinhaltet auch Vorgaben zur Arbeitszeitgestaltung und Arbeitspausen, wie beispielsweise der Mittagspause.

Allerdings gibt es Grenzen für das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Diese Grenzen werden durch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung bestimmt. Wenn also die Vorgaben Ihres Arbeitgebers in die persönliche Lebensführung eingreifen und Ihre Gesundheit beeinträchtigen, könnte es sein, dass diese Vorgaben rechtlich nicht zulässig sind.

In Ihrem Fall könnte man argumentieren, dass die Vorgabe Ihres Arbeitgebers, nur gesunde und kalorienarme Mahlzeiten in der Mittagspause zu sich zu nehmen, in Ihre persönliche Lebensführung eingreift und Ihre körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt. Wenn Sie also das Gefühl haben, dass diese Vorgabe für Sie gesundheitsschädlich ist oder Ihre persönlichen Bedürfnisse nicht berücksichtigt, könnten Sie dagegen vorgehen.

In einem ersten Schritt empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und Ihre Bedenken und Wünsche offen zu kommunizieren. Versuchen Sie, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Falls das Gespräch nicht erfolgreich ist, könnten Sie sich an eine Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden, um rechtliche Schritte zu prüfen.

Es ist wichtig, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer respektiert werden und dass Ihr Arbeitgeber seine Weisungsbefugnis nicht missbraucht. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie eine für Sie zufriedenstellende Lösung finden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Babette Krüger
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

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Babette Krüger