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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Wie kann ich mich gegen unbezahlte Überstunden wehren?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich arbeite seit drei Jahren in einem mittelständischen Unternehmen im Bereich Marketing. In letzter Zeit häufen sich die Überstunden, die ich leisten muss, um die Arbeit zu bewältigen. Leider werden diese Überstunden jedoch nicht vergütet und ich frage mich, wie ich mich dagegen wehren kann.

Mein Arbeitsvertrag sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vor, jedoch werde ich regelmäßig dazu aufgefordert, länger zu arbeiten, um Fristen einzuhalten und Projekte abzuschließen. Mir ist bewusst, dass Überstunden in Ausnahmefällen vorkommen können, jedoch wird dies mittlerweile zur Regel und ich fühle mich ausgenutzt.

Ich mache mir Sorgen, dass meine Gesundheit unter der ständigen Überlastung leidet und dass meine Arbeitsleistung darunter leidet. Zudem frage ich mich, ob es rechtlich zulässig ist, dass mein Arbeitgeber unbezahlte Überstunden von mir verlangt, ohne dass ich dagegen vorgehen kann.

Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um mich gegen unbezahlte Überstunden zu wehren? Gibt es Möglichkeiten, meine Arbeitszeit zu dokumentieren und eine angemessene Vergütung einzufordern? Ich möchte sicherstellen, dass meine Rechte als Arbeitnehmer respektiert werden und dass ich nicht länger über meine Belastungsgrenze hinaus arbeiten muss.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Karl Hoffmann

Babette Krüger

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine rechtliche Beratung. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitsleistung machen, wenn Sie regelmäßig unbezahlte Überstunden leisten müssen. In Deutschland ist die Vergütung von Überstunden gesetzlich geregelt und Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, diese angemessen zu vergüten.

Gemäß § 612 BGB haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung für geleistete Überstunden, sofern dies nicht bereits im Arbeitsvertrag anders geregelt ist. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag keine Regelung zu Überstunden und deren Vergütung enthalten ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung für die von Ihnen geleisteten Überstunden haben.

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, empfehle ich Ihnen, Ihre Arbeitszeit genau zu dokumentieren. Notieren Sie alle Überstunden, die Sie geleistet haben, sowie die Gründe dafür und die Anweisung Ihres Arbeitgebers. Diese Dokumentation kann als Nachweis dienen, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber kommen sollte.

Des Weiteren rate ich Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Sprechen Sie sachlich und konstruktiv an, dass Sie Ihre Überstunden gerne vergütet hätten und fragen Sie nach einer Lösung für die zukünftige Arbeitszeitgestaltung. Es ist möglich, dass Ihr Arbeitgeber sich nicht bewusst ist, dass Sie unter der ständigen Überlastung leiden und bereit ist, eine Lösung zu finden.

Sollte das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber nicht zu einer Einigung führen, können Sie sich an eine Gewerkschaft oder an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Ein Anwalt kann Sie umfassend beraten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu verteidigen und für eine angemessene Vergütung Ihrer Überstunden einzutreten. Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden sollten nicht unter der Arbeitsbelastung leiden. Ich hoffe, dass meine Tipps Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mit freundlichen Grüßen,

Babette Krüger
Rechtsanwältin

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Babette Krüger