Kann man die Vorsteuer auch bei privater Nutzung von Geschäftsmitteln geltend machen?
Juli 9, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Marco Schottmann
Sehr geehrte Steuerberater,
ich heiße David Altmann und betreibe ein kleines Unternehmen, in dem ich sowohl geschäftlich als auch privat genutzte Mittel wie beispielsweise mein Auto oder mein Handy verwende. Nun frage ich mich, ob ich die Vorsteuer auch für die privaten Nutzung meiner Geschäftsmittel geltend machen kann.
Aktuell bin ich mir unsicher, ob ich die Vorsteuer nur für geschäftliche Zwecke oder auch für private Zwecke absetzen kann. Da ich die Geschäftsmittel sowohl geschäftlich als auch privat nutze, bin ich besorgt, dass ich möglicherweise steuerliche Vorteile versäume, wenn ich die Vorsteuer nur für geschäftliche Zwecke geltend mache.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Vorsteuer auch für die private Nutzung meiner Geschäftsmittel geltend zu machen? Gibt es spezielle Regelungen oder Voraussetzungen, die ich dabei beachten muss? Ich würde gerne sicherstellen, dass ich alle steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfe und keine Fehler mache.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
David Altmann
Sehr geehrter Herr Altmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Geltendmachung von Vorsteuer für die private Nutzung Ihrer Geschäftsmittel. Es ist wichtig, die Regelungen in Bezug auf die Vorsteuer und deren Absetzbarkeit genau zu verstehen, um steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können.
Grundsätzlich ist es möglich, die Vorsteuer auch für die private Nutzung von Geschäftsmitteln geltend zu machen. Allerdings gibt es hierfür bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Vorsteuer nur für den geschäftlichen Anteil der Nutzung absetzbar ist. Das bedeutet, dass Sie den Anteil der Vorsteuer, der sich auf die geschäftliche Nutzung Ihrer Mittel bezieht, geltend machen können.
Um den geschäftlichen Anteil der Nutzung zu ermitteln, können verschiedene Methoden angewendet werden. Eine gängige Methode ist die Aufteilung nach tatsächlichem Verbrauch. Hierbei wird der tatsächliche Verbrauch der Mittel für geschäftliche und private Zwecke erfasst und entsprechend aufgeteilt. Eine andere Möglichkeit ist die pauschale Aufteilung nach Nutzungszeiten oder -kilometern. Es ist wichtig, dass die Aufteilung nachvollziehbar und dokumentiert ist, um möglichen Nachfragen seitens des Finanzamts standhalten zu können.
Zusätzlich zu der Aufteilung nach tatsächlichem Verbrauch oder pauschalen Methoden gibt es auch die Möglichkeit der Vorsteuerpauschalierung. Bei dieser Methode wird ein pauschaler Vorsteuersatz auf die private Nutzung Ihrer Geschäftsmittel angewendet, ohne dass eine genaue Aufteilung erfolgen muss. Diese Methode kann in manchen Fällen einfacher sein, birgt jedoch auch das Risiko einer möglichen Nachzahlung, wenn die tatsächliche Nutzung von der pauschalen Schätzung abweicht.
Es ist wichtig, sich im Einzelfall genau über die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Geltendmachung von Vorsteuer für die private Nutzung Ihrer Geschäftsmittel zu informieren. Ein Steuerberater kann Ihnen hierbei behilflich sein und Ihnen dabei helfen, alle steuerlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Schottmann
Steuerberater

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