Gibt es Sonderregelungen für Kleinunternehmer in Bezug auf die Vorsteuer?
November 8, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Marco Schottmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Emma Albrecht und habe vor kurzem mein eigenes kleines Unternehmen gegründet. Als Kleinunternehmerin muss ich mich nun auch mit dem Thema Vorsteuer auseinandersetzen. Ich habe gehört, dass es für Kleinunternehmer spezielle Regelungen in Bezug auf die Vorsteuer gibt, bin mir aber unsicher, wie genau diese aussehen und ob sie auch auf mein Unternehmen zutreffen.
Aktuell befinde ich mich in einer Phase der Expansion und habe begonnen, größere Investitionen zu tätigen. Dabei fallen natürlich auch Vorsteuerbeträge an, die ich gerne geltend machen würde, um meine finanzielle Situation zu verbessern. Jedoch bin ich unsicher, ob ich als Kleinunternehmerin überhaupt berechtigt bin, die Vorsteuer abzusetzen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass ich eventuell unbewusst gegen steuerliche Vorschriften verstoße und dadurch ungewollt finanzielle Nachteile für mein Unternehmen entstehen könnten. Deshalb möchte ich mich umfassend informieren und herausfinden, ob es für Kleinunternehmer spezielle Ausnahmen oder Sonderregelungen gibt, die es mir ermöglichen, die Vorsteuer dennoch geltend zu machen.
Können Sie mir daher bitte weiterhelfen und mir erklären, ob und welche Sonderregelungen es für Kleinunternehmer in Bezug auf die Vorsteuer gibt? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Vorsteuer abzusetzen? Und wie kann ich sicherstellen, dass ich steuerlich korrekt handle und keine Fehler mache?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Albrecht
Sehr geehrte Frau Albrecht,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Thema Vorsteuer als Kleinunternehmerin. Es ist verständlich, dass Sie sich in Ihrer Situation umfassend informieren möchten, um sicherzustellen, dass Sie steuerlich korrekt handeln und keine finanziellen Nachteile für Ihr Unternehmen entstehen.
Als Kleinunternehmerin gelten für Sie tatsächlich spezielle Regelungen in Bezug auf die Vorsteuer. Als Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG sind Sie von der Umsatzsteuer befreit und dürfen somit keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Dies bedeutet auch, dass Sie grundsätzlich keine Vorsteuer geltend machen können. Das heißt, Sie können die Vorsteuerbeträge, die Ihnen bei Ihren Investitionen in Rechnung gestellt werden, nicht als Betriebsausgaben abziehen.
Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, die es Kleinunternehmern ermöglichen, Vorsteuerbeträge dennoch geltend zu machen. Eine dieser Ausnahmen betrifft Investitionen in den sogenannten „Übergangsregelungen“. Wenn Sie als Kleinunternehmerin zum Beispiel Anlagevermögen anschaffen, das Sie über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nutzen wollen, können Sie die Vorsteuer geltend machen. In diesem Fall müssen Sie die Umsatzsteuer allerdings an das Finanzamt zurückzahlen, wenn sich die Verhältnisse ändern und Sie die Umsatzsteuerpflicht überschreiten.
Es ist daher wichtig, dass Sie bei größeren Investitionen genau prüfen, ob und in welchem Umfang Sie die Vorsteuer geltend machen können. Es empfiehlt sich, hierbei professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Fehler zu vermeiden und Ihre finanzielle Situation zu optimieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Schottmann

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