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Frag einen Steuerberater zum Thema Vorsteuer

Gibt es bestimmte Ausgaben, bei denen ich keine Vorsteuer geltend machen kann?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Elvira Büchner und betreibe ein kleines Unternehmen im Bereich der Gastronomie. In den letzten Jahren habe ich mich intensiv mit dem Thema Vorsteuer beschäftigt und versucht, so viele Ausgaben wie möglich geltend zu machen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es bestimmte Ausgaben gibt, bei denen ich keine Vorsteuer absetzen kann.

Ich habe bereits viele Investitionen getätigt, wie zum Beispiel die Anschaffung neuer Küchengeräte, die Renovierung meiner Räumlichkeiten und den Kauf von Arbeitskleidung für meine Mitarbeiter. Bei all diesen Ausgaben habe ich die Vorsteuer geltend gemacht und hoffe, dass ich alles richtig gemacht habe.

Allerdings habe ich gehört, dass es bestimmte Ausgaben gibt, bei denen die Vorsteuer nicht absetzbar ist. Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Fehler gemacht habe und nun mit Konsequenzen rechnen muss. Deshalb würde ich gerne von Ihnen wissen, ob es tatsächlich Ausgaben gibt, bei denen ich keine Vorsteuer geltend machen kann und wie ich sicherstellen kann, dass ich in Zukunft keine Fehler mehr mache.

Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe und Beratung zu diesem Thema freuen, da es für mich als Unternehmerin sehr wichtig ist, alle steuerlichen Aspekte korrekt zu beachten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Elvira Büchner

Phillip Buchner

Sehr geehrte Frau Büchner,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Vorsteuer und möglicher Fehler bei der Geltendmachung von Ausgaben in Ihrem kleinen Gastronomieunternehmen. Es ist verständlich, dass Sie sich über die korrekte Handhabung der Vorsteuer Gedanken machen und sicherstellen möchten, dass Sie keine Fehler gemacht haben.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen versichern, dass es tatsächlich bestimmte Ausgaben gibt, bei denen die Vorsteuer nicht absetzbar ist. Grundsätzlich können Sie die Vorsteuer nur bei betrieblich veranlassten Ausgaben geltend machen, die dazu dienen, steuerpflichtige Umsätze zu erwirtschaften. Das bedeutet, dass Ausgaben, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen oder für steuerfreie Umsätze getätigt wurden, in der Regel nicht vorsteuerabzugsfähig sind.

Beispiele für nicht absetzbare Ausgaben sind beispielsweise private Anschaffungen, wie zum Beispiel die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, oder Ausgaben für steuerfreie Umsätze, wie zum Beispiel Umsätze aus Vermietung und Verpachtung.

In Bezug auf die von Ihnen genannten Investitionen, wie die Anschaffung neuer Küchengeräte, die Renovierung Ihrer Räumlichkeiten und den Kauf von Arbeitskleidung für Ihre Mitarbeiter, ist es wichtig zu prüfen, ob diese Ausgaben tatsächlich betrieblich veranlasst sind und dazu dienen, steuerpflichtige Umsätze zu erzielen. Sofern dies der Fall ist, können Sie die Vorsteuer in der Regel geltend machen.

Um sicherzustellen, dass Sie in Zukunft keine Fehler bei der Geltendmachung der Vorsteuer machen, empfehle ich Ihnen, alle Ausgaben sorgfältig zu prüfen und zu dokumentieren. Führen Sie eine genaue Aufstellung über alle betrieblichen Ausgaben und prüfen Sie, ob diese Vorsteuer abzugsfähig sind. Falls Sie unsicher sind, ob bestimmte Ausgaben vorsteuerabzugsfähig sind, rate ich Ihnen dazu, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann Sie umfassend über die steuerlichen Aspekte Ihrer Ausgaben informieren und Ihnen bei der korrekten Abwicklung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten helfen.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihrem Gastronomieunternehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Phillip Buchner

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Experte für Vorsteuer

Phillip Buchner