Wie kann ein Verein eine steuerliche Spendenbescheinigung ausstellen?
Mai 5, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Dora Krause
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Christian Schmidt und Vorstandsvorsitzender eines gemeinnützigen Vereins, der sich für die Förderung von Bildung und Kultur engagiert. Wir erhalten regelmäßig Spenden von Unternehmen und Privatpersonen, die wir gerne mit einer steuerlichen Spendenbescheinigung quittieren möchten. Bisher haben wir jedoch keine Erfahrung damit und sind uns unsicher, wie wir dabei vorgehen müssen.
Aktuell befinden wir uns in der Situation, dass wir regelmäßig Spenden erhalten, jedoch bisher noch keine steuerlichen Spendenbescheinigungen ausgestellt haben. Da wir unseren Spendern gerne die Möglichkeit bieten möchten, ihre Spenden steuerlich geltend zu machen, ist es uns wichtig, dieses Thema professionell anzugehen. Wir sind unsicher, ob wir als gemeinnütziger Verein überhaupt berechtigt sind, Spendenbescheinigungen auszustellen und wie wir dabei korrekt vorgehen müssen, um allen steuerlichen Vorschriften gerecht zu werden.
Meine Sorge ist, dass wir durch falsche oder unvollständige Ausstellung von Spendenbescheinigungen gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen und dadurch steuerliche Konsequenzen für unseren Verein und unsere Spender riskieren. Daher ist es mir sehr wichtig, Klarheit darüber zu erhalten, wie wir als Verein eine steuerliche Spendenbescheinigung ausstellen können und welche Schritte wir dabei beachten müssen.
Können Sie uns bitte ausführlich erklären, welche Voraussetzungen ein Verein erfüllen muss, um steuerliche Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen? Welche Angaben müssen auf den Bescheinigungen enthalten sein und wie müssen diese korrekt ausgestellt werden, um den steuerlichen Anforderungen zu entsprechen? Über Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Ausstellung von steuerlichen Spendenbescheinigungen für Ihren gemeinnützigen Verein. Es ist sehr lobenswert, dass Sie sich um die steuerliche Transparenz und die Förderung von Bildung und Kultur kümmern.
Als gemeinnütziger Verein haben Sie grundsätzlich die Berechtigung, Spendenbescheinigungen auszustellen, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Um als gemeinnütziger Verein anerkannt zu werden und somit spendenbegünstigt zu sein, müssen Sie beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke.
Wenn Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt ist, können Sie Spendenbescheinigungen ausstellen. Diese müssen bestimmte Angaben enthalten, um den steuerlichen Anforderungen zu genügen. Dazu gehören unter anderem der Name und die Anschrift des Spenders, der Betrag oder Wert der Spende, der Tag der Zahlung oder der Zuwendung sowie eine Bescheinigung darüber, dass die Zuwendung nur für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Die Spendenbescheinigung muss zudem den Hinweis enthalten, dass der Spender die Zuwendung nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen kann.
Es ist wichtig, dass die Spendenbescheinigungen korrekt und vollständig ausgestellt werden, da ansonsten steuerliche Konsequenzen für Ihren Verein und Ihre Spender drohen können. Es empfiehlt sich daher, sich von einem professionellen Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorschriften eingehalten werden.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Engagement und viel Erfolg bei der Ausstellung der Spendenbescheinigungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dora Krause

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