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Frag einen Steuerberater zum Thema Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Können gemeinnützige Vereine Gewerbesteuer zahlen?

Sehr geehrte Steuerberater,

ich benötige dringend Ihre Hilfe bezüglich der Besteuerung unseres gemeinnützigen Vereins.

Unser Verein, der sich seit vielen Jahren für die Förderung von Bildung und Kultur einsetzt, hat kürzlich einen Gewerbebetrieb gegründet, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Nun stellen wir uns die Frage, ob unser Verein Gewerbesteuer zahlen muss.

Bislang waren wir der Meinung, dass gemeinnützige Vereine von der Gewerbesteuer befreit sind. Allerdings haben wir kürzlich erfahren, dass es Ausnahmen geben kann und in manchen Fällen Gewerbesteuerpflicht besteht.

Diese Information bereitet uns große Sorgen, da wir nicht wissen, ob unser Verein möglicherweise rückwirkend Gewerbesteuer zahlen muss und welche Auswirkungen das auf unsere finanzielle Situation hätte.

Können Sie uns bitte erklären, unter welchen Umständen gemeinnützige Vereine Gewerbesteuer zahlen müssen? Gibt es Möglichkeiten, diese Steuerpflicht zu umgehen oder zu minimieren? Wir wären Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Renate Schneider

Dora Krause

Sehr geehrte Frau Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Besteuerung Ihres gemeinnützigen Vereins mit dem zusätzlichen Gewerbebetrieb. Es ist natürlich verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, ob Ihr Verein möglicherweise Gewerbesteuer zahlen muss und welche Auswirkungen das auf Ihre finanzielle Situation haben könnte.

Grundsätzlich sind gemeinnützige Vereine von der Gewerbesteuer befreit, wenn sie ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Das bedeutet, dass der Verein sich im Rahmen seiner Satzung ausschließlich gemeinnützigen Zwecken wie Bildung, Kultur, Sport, Wohlfahrtspflege oder ähnlichem widmen muss. Sobald der Verein jedoch auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreibt, kann eine Gewerbesteuerpflicht entstehen.

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn der Verein regelmäßig und nachhaltig Einnahmen erzielt, die über die bloße Kosten deckung hinausgehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Verein Tickets verkauft, Werbung oder Vermietungen von Räumlichkeiten durchführt.

In diesem Fall kann es sein, dass der Verein Gewerbesteuer zahlen muss. Allerdings gibt es Möglichkeiten, diese Steuerpflicht zu umgehen oder zu minimieren. So kann der Verein unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag in Anspruch nehmen oder die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in einer eigenen Tochtergesellschaft auslagern.

Es ist wichtig, dass Sie sich in diesem Fall an einen erfahrenen Steuerberater wenden, der sich mit der Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen auskennt. Dieser kann Ihnen genau erklären, unter welchen Umständen Gewerbesteuerpflicht besteht und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu umgehen oder zu minimieren.

Ich stehe Ihnen gerne für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und helfe Ihnen dabei, die beste Lösung für Ihren Verein zu finden. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen,

Dora Krause

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Experte für Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Dora Krause