Wie kann ich als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer umgehen?
März 8, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Lina Sauer
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Erwin Otten und betreibe ein kleines Online-Handelsunternehmen. In den letzten Jahren habe ich stetig Umsatz gemacht, jedoch habe ich mich bisher noch nicht mit dem Thema Umsatzsteuer auseinandergesetzt. Nun stehe ich vor der Frage, wie ich als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer umgehen kann.
Bisher habe ich noch nie Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und somit auch nicht abgeführt. Allerdings frage ich mich, ob es sinnvoll wäre, dies zu ändern, um die Vorsteuer geltend machen zu können. Ich mache mir Sorgen, dass ich durch die Umstellung auf Regelbesteuerung höhere Kosten und einen höheren Verwaltungsaufwand haben könnte.
Ich möchte gerne wissen, welche Möglichkeiten es für mich als Kleinunternehmer gibt, die Umsatzsteuer zu umgehen und welche Vor- und Nachteile dabei entstehen könnten. Gibt es alternative Wege, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren, ohne die Umsatzsteuer in Rechnung stellen zu müssen? Wie kann ich sicherstellen, dass ich steuerlich korrekt handle und keine Fehler mache?
Ich freue mich auf Ihre Unterstützung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Otten
Sehr geehrter Herr Otten,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer in Ihrem Online-Handelsunternehmen. Es ist wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können und gleichzeitig Fehler zu vermeiden.
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG haben Sie die Möglichkeit, von der Umsatzsteuer befreit zu sein, solange Ihr Umsatz im vorangegangenen Jahr 22.000 Euro nicht übersteigt und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. In diesem Fall sind Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit und müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen oder abführen. Dies kann vor allem für kleinere Unternehmen eine Erleichterung darstellen, da der Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Umsatzsteuer entfallen.
Allerdings haben Sie als Kleinunternehmer auch die Möglichkeit, freiwillig zur Regelbesteuerung zu optieren. Dies bedeutet, dass Sie Umsatzsteuer in Rechnung stellen und abführen, jedoch gleichzeitig die Vorsteuer geltend machen können. Dadurch können Sie die Umsatzsteuer, die Sie selbst an Lieferanten zahlen, von der Umsatzsteuer, die Sie von Ihren Kunden erhalten, abziehen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie viele Ausgaben haben, für die Sie Vorsteuer geltend machen können, und dadurch die Umsatzsteuerlast reduzieren möchten.
Die Umstellung auf Regelbesteuerung bringt jedoch auch einige Nachteile mit sich. Neben dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand müssen Sie regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Zudem müssen Sie darauf achten, dass Sie die Umsatzsteuer korrekt berechnen und ausweisen, um steuerliche Fehler zu vermeiden.
Es gibt jedoch auch alternative Wege, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren, ohne die Umsatzsteuer in Rechnung stellen zu müssen. So können Sie beispielsweise mit Ihren Lieferanten Vereinbarungen treffen, um die Vorsteuer auf andere Weise geltend zu machen oder alternative Finanzierungsmodelle nutzen, um die Steuerlast zu reduzieren.
Um sicherzustellen, dass Sie steuerlich korrekt handeln und keine Fehler machen, empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann Sie individuell zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Situation beraten und Ihnen helfen, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lina Sauer

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