Wie gehe ich mit einem umsatzsteuerlichen Betriebsprüfungsverfahren um?
März 31, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Lina Sauer
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Sandra Hoffmann und betreibe ein kleines Unternehmen, das sich auf den Verkauf von handgemachten Schmuckstücken spezialisiert hat. In den letzten Jahren ist mein Umsatz stetig gewachsen und ich habe auch vermehrt international agiert. Nun wurde mein Unternehmen für ein umsatzsteuerliches Betriebsprüfungsverfahren ausgewählt, was mich als Unternehmerin natürlich besorgt.
Ich bin mir unsicher, wie ich mich in einem solchen Verfahren verhalten soll und welche Konsequenzen auf mich zukommen können. Ich habe versucht, meine Umsatzsteuererklärungen stets korrekt abzugeben, bin mir aber bewusst, dass Fehler passieren können. Ich möchte sicherstellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme und keine hohen Strafen zahlen muss.
Meine Frage an Sie als erfahrenen Steuerberater ist daher: Wie gehe ich am besten mit einem umsatzsteuerlichen Betriebsprüfungsverfahren um? Welche Schritte sollte ich als Unternehmerin einleiten, um mich bestmöglich vorzubereiten? Gibt es bestimmte Unterlagen, die ich bereithalten sollte? Und welche Möglichkeiten habe ich, um etwaige Fehler zu korrigieren und mögliche Strafen zu vermeiden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Hoffmann
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des umsatzsteuerlichen Betriebsprüfungsverfahrens, mit dem Ihr Unternehmen konfrontiert ist. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, aber ich möchte Sie beruhigen, dass es Möglichkeiten gibt, sich bestmöglich vorzubereiten und mögliche Konsequenzen zu minimieren.
Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen und Dokumente bereithalten, die für die Umsatzsteuererklärungen und die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens relevant sind. Dazu gehören unter anderem Rechnungen, Belege, Verträge, Kontoauszüge, Buchführungsunterlagen und alle anderen Dokumente, die Auskunft über Ihre Umsätze und Ausgaben geben.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld gründlich mit Ihren Umsatzsteuererklärungen der vergangenen Jahre auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Sollten Ihnen dabei Fehler oder Unstimmigkeiten auffallen, ist es wichtig, diese umgehend zu korrigieren. In der Regel ist es möglich, Fehler in den Umsatzsteuererklärungen nachträglich zu berichtigen, bevor das Finanzamt eine Prüfung durchführt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Umsatzsteuererklärungen korrekt sind oder ob es möglicherweise Fehler gibt, empfehle ich Ihnen dringend, sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann Ihnen nicht nur dabei helfen, eventuelle Fehler zu identifizieren und zu korrigieren, sondern auch bei der Vorbereitung auf die Betriebsprüfung unterstützen.
Während der Betriebsprüfung ist es wichtig, kooperativ mit den Prüfern zusammenzuarbeiten und alle geforderten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente und Informationen bereithalten und transparent mit den Prüfern kommunizieren, können mögliche Unstimmigkeiten schneller aufgeklärt und mögliche Strafen vermieden werden.
Abschließend möchte ich betonen, dass es immer besser ist, proaktiv auf mögliche Probleme zuzugehen und Fehler rechtzeitig zu korrigieren, anstatt abzuwarten und mögliche Konsequenzen zu riskieren. Mit einer guten Vorbereitung und der Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen gut durch das umsatzsteuerliche Betriebsprüfungsverfahren kommt.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lina Sauer

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