Welche Auswirkungen hat die Kleinunternehmerregelung auf die Umsatzsteuer?
Juli 4, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Emma Wagner
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Carsten Schwaru und betreibe seit einiger Zeit ein kleines Online-Handelsunternehmen. Ich habe kürzlich von der Kleinunternehmerregelung gehört und frage mich, welche Auswirkungen diese Regelung auf die Umsatzsteuer hat.
Aktuell erziele ich noch nicht so hohe Umsätze und habe daher die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung noch nicht überschritten. Ich frage mich nun, ob es für mich vorteilhaft wäre, mich als Kleinunternehmer zu registrieren und welche Konsequenzen dies für meine Umsatzsteuerpflicht hätte.
Ich mache mir Sorgen, dass ich durch die Kleinunternehmerregelung möglicherweise steuerliche Vorteile verpasse oder Nachteile in Kauf nehmen muss. Zudem bin ich unsicher, ob ich die Voraussetzungen für eine Registrierung als Kleinunternehmer erfülle und wie ich dies am besten umsetzen kann.
Können Sie mir bitte erklären, welche Auswirkungen die Kleinunternehmerregelung auf die Umsatzsteuer hat und ob es für mich als Online-Händler sinnvoll wäre, mich als Kleinunternehmer zu registrieren? Welche Schritte muss ich hierfür unternehmen und welche Vor- und Nachteile bringt die Kleinunternehmerregelung mit sich?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Schwaru
Sehr geehrter Herr Schwaru,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Kleinunternehmerregelung und deren Auswirkungen auf die Umsatzsteuer in Ihrem Online-Handelsunternehmen. Ich verstehe, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob es für Sie vorteilhaft wäre, sich als Kleinunternehmer zu registrieren, und welche Konsequenzen dies für Ihre Umsatzsteuerpflicht hätte.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG sieht vor, dass Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 22.000 Euro (ab 2020) von der Umsatzsteuer befreit sind und somit keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Zudem dürfen sie in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dies kann für kleinere Unternehmen wie Ihres durchaus vorteilhaft sein, da Sie sich die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer ersparen und somit administrativen Aufwand reduzieren.
Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass Sie als Kleinunternehmer auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Das bedeutet, dass Sie keine gezahlte Umsatzsteuer, die Sie für Einkäufe getätigt haben, von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen können. Dies kann je nach Höhe der Vorsteuerbeträge, die Sie geltend machen könnten, zu einem finanziellen Nachteil führen.
Um sich als Kleinunternehmer zu registrieren, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen. Sie müssen dabei die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllen, d.h. Ihren Umsatz im Vorjahr und voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr überprüfen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich als Kleinunternehmer registrieren lassen und von den Vorteilen der Regelung profitieren.
Es ist wichtig, dass Sie sorgfältig abwägen, ob es für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, sich als Kleinunternehmer zu registrieren. Sie sollten alle Vor- und Nachteile der Regelung berücksichtigen und gegebenenfalls auch mit einem Steuerberater Ihres Vertrauens sprechen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Registrierung als Kleinunternehmer benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Wagner

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