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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuererklärung zu spät abgebe?

Lieber Steuerberater,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Umsatzsteuererklärung. Leider habe ich es nicht geschafft, diese rechtzeitig abzugeben und frage mich nun, welche Konsequenzen das für mich haben könnte.

Hintergrund ist, dass ich als Kleinunternehmer tätig bin und normalerweise vierteljährlich meine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss. Da ich momentan jedoch zeitlich sehr eingespannt bin, habe ich die Frist für die Abgabe meiner Umsatzsteuererklärung verpasst. Ich mache mir nun Sorgen, dass mir dadurch möglicherweise Strafen oder Bußgelder drohen könnten.

Können Sie mir bitte erklären, was passieren könnte, wenn ich die Umsatzsteuererklärung zu spät abgebe? Gibt es Möglichkeiten, um die Situation zu klären und eventuelle Strafen zu vermeiden? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe und Ratschläge in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Kraft

Emma Wagner

Lieber Herr Kraft,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich Ihrer verspäteten Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, welche Konsequenzen das für Sie haben könnte. Als Steuerberaterin möchte ich Ihnen gerne helfen und Ihnen erklären, was in einer solchen Situation passieren könnte.

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass die fristgerechte Abgabe der Umsatzsteuererklärung sehr wichtig ist, da dies eine gesetzliche Pflicht ist. Versäumen Sie diese Frist, kann dies zu verschiedenen Konsequenzen führen. Zunächst einmal droht Ihnen ein Verspätungszuschlag, der sich je nach Höhe des verspätet abgegebenen Betrags berechnet. Dieser kann bis zu 10% der festgesetzten Steuer betragen.

Darüber hinaus können Sie auch mit einem Säumniszuschlag rechnen, der bei verspäteter Zahlung der Umsatzsteuer fällig wird. Dieser beträgt derzeit 1% pro angefangenem Monat der Verspätung. Die Finanzbehörde kann zudem Schätzungen vornehmen und Ihre Steuerlast schätzen, wenn Sie die Erklärung nicht rechtzeitig abgeben. Dies kann zu höheren Steuernachzahlungen führen.

Um die Situation zu klären und eventuelle Strafen zu vermeiden, ist es ratsam, schnellstmöglich die versäumte Umsatzsteuererklärung nachzureichen. Kontaktieren Sie am besten das zuständige Finanzamt und erklären Sie Ihre Situation. Oftmals zeigen sich die Behörden kulant, wenn Sie Ihre Gründe für die Verspätung offenlegen und sich kooperativ zeigen. In einigen Fällen können Sie auch einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung der fälligen Beträge stellen.

Es ist wichtig, dass Sie in Zukunft die Fristen für die Umsatzsteuererklärung im Blick behalten und sich gegebenenfalls Unterstützung von einem Steuerberater holen, um solche Situationen zu vermeiden. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Emma Wagner, Steuerberaterin

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