Wann kann ich die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen in Anspruch nehmen?
März 27, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Quentin Reuter
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Gertrud Melzer und leite eine gemeinnützige Organisation, die sich für den Umweltschutz engagiert. In den letzten Jahren haben wir vermehrt Einnahmen durch Spenden und Veranstaltungen erzielt. Nun stehen wir vor der Frage, wann wir die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen in Anspruch nehmen können.
Der aktuelle Ist-Zustand ist, dass wir regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen und somit auch Umsatzsteuer zahlen. Da wir jedoch als gemeinnützige Organisation tätig sind, möchten wir gerne wissen, ob und unter welchen Bedingungen wir von der Umsatzsteuer befreit werden können.
Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass wir möglicherweise unnötig Steuern zahlen, die uns in unserer gemeinnützigen Arbeit fehlen. Zudem bin ich mir unsicher, ob wir die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung erfüllen und ob es eventuell Risiken gibt, wenn wir uns dafür entscheiden.
Daher meine Frage an Sie: Wann genau können wir als gemeinnützige Organisation die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen? Welche Bedingungen müssen wir erfüllen und welche Schritte müssen wir dafür unternehmen? Gibt es mögliche Fallstricke, auf die wir achten müssen, um keine Steuernachzahlungen oder Strafen zu riskieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Gertrud Melzer
Sehr geehrte Frau Melzer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen. Es ist verständlich, dass Sie sich darüber Gedanken machen, denn als gemeinnützige Organisation möchten Sie natürlich Ihre finanziellen Mittel bestmöglich einsetzen, um Ihre wertvolle Arbeit im Umweltschutz fortzusetzen.
Die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen ist in § 4 Nr. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Um als gemeinnützige Organisation von der Umsatzsteuer befreit zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Gemeinnützigkeit: Ihre Organisation muss als gemeinnützig anerkannt sein. Dies bedeutet, dass Ihre Tätigkeiten einem gemeinnützigen Zweck dienen, wie beispielsweise Umweltschutz. Die Anerkennung als gemeinnützig erfolgt durch das zuständige Finanzamt.
2. Ausschließliche und unmittelbare Gemeinnützigkeit: Ihre Tätigkeiten müssen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig sein. Das bedeutet, dass sämtliche Einnahmen und Ausgaben Ihrer Organisation dem gemeinnützigen Zweck dienen müssen.
3. Keine Wettbewerbsverzerrung: Sie dürfen keine Leistungen erbringen, die in direkter Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern stehen, da dies zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könnte.
Sobald Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung beim Finanzamt stellen. Dieser Antrag muss schriftlich eingereicht werden und alle relevanten Informationen über Ihre Organisation enthalten.
Es ist wichtig, dass Sie alle Voraussetzungen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass Ihre Organisation diesen entspricht, um eventuelle Risiken zu vermeiden. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Organisation die Voraussetzungen erfüllt, empfehle ich Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um alle Fragen im Detail zu klären und mögliche Risiken zu minimieren.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Quentin Reuter.

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