Kann ich die Umsatzsteuererklärung auch nachträglich korrigieren?
März 11, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Quentin Reuter
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Heike Evers und betreibe seit einiger Zeit ein kleines Online-Handelsunternehmen. In der Vergangenheit habe ich meine Umsatzsteuererklärungen immer selbst erstellt, ohne professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Jetzt habe ich jedoch festgestellt, dass ich bei der letzten Umsatzsteuererklärung einige Fehler gemacht habe. Ich habe zum Beispiel vergessen, eine Rechnung zu berücksichtigen und dadurch Umsatzsteuer falsch berechnet.
Ich mache mir Sorgen, dass ich dadurch hohe Strafen oder Bußgelder riskiere. Deshalb frage ich mich, ob es möglich ist, die Umsatzsteuererklärung nachträglich zu korrigieren. Gibt es eine Frist, bis zu der ich eventuelle Fehler noch berichtigen kann? Welche Unterlagen oder Nachweise muss ich dafür vorlegen? Und welche Konsequenzen könnten auf mich zukommen, wenn ich die Fehler nicht rechtzeitig korrigiere?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten. Ich möchte sicherstellen, dass meine Umsatzsteuererklärungen korrekt sind und ich keine rechtlichen Probleme bekomme. Über Ihre Unterstützung und Expertise würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Heike Evers
Sehr geehrte Frau Evers,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Korrektur Ihrer Umsatzsteuererklärung. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, dass falsche Angaben zu finanziellen Konsequenzen führen könnten. Ich möchte Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen einige Informationen zu diesem Thema geben.
Grundsätzlich ist es möglich, eine bereits abgegebene Umsatzsteuererklärung zu korrigieren. Hierfür gibt es keine spezielle Frist, jedoch sollten Fehler so schnell wie möglich korrigiert werden, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Die korrigierte Umsatzsteuererklärung wird dann als "Berichtigung" bezeichnet.
Um die Umsatzsteuererklärung korrigieren zu können, müssen Sie eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. In dieser Voranmeldung müssen Sie die falschen Angaben korrigieren und die korrekten Werte angeben. Zudem sollten Sie eine Erläuterung zu den Korrekturen beifügen, um dem Finanzamt die Gründe für die Fehler darzulegen.
Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Nachweise für die Korrektur bereit zu halten. Dazu gehören beispielsweise die korrigierte Rechnung, Zahlungsbelege, Nachweise für zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuerbeträge und sonstige relevante Unterlagen. Diese sollten Sie dem Finanzamt auf Anfrage vorlegen können.
Wenn Sie Fehler in Ihrer Umsatzsteuererklärung nicht rechtzeitig korrigieren, könnten verschiedene Konsequenzen auf Sie zukommen. Dazu gehören unter anderem Nachzahlungen von Steuern, Zinsen für verspätete Zahlungen sowie mögliche Bußgelder oder Strafen.
Ich empfehle Ihnen dringend, die Fehler in Ihrer Umsatzsteuererklärung so schnell wie möglich zu korrigieren, um finanzielle Risiken zu minimieren und rechtliche Probleme zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Korrekturen durchführen sollen, empfehle ich Ihnen, sich an einen erfahrenen Steuerberater zu wenden, der Sie bei diesem Prozess unterstützen kann.
Ich hoffe, dass meine Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie in Zukunft korrekte Umsatzsteuererklärungen abgeben können. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Quentin Reuter

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