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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Muss ich auch Einnahmen aus einem Minijob in der Steuererklärung angeben?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Erwin Gerdes und habe eine Frage zur Angabe von Einnahmen aus einem Minijob in meiner Steuererklärung. Ich arbeite neben meinem Hauptberuf als Angestellter in einem Minijob auf 450-Euro-Basis. Bisher habe ich die Einnahmen aus diesem Minijob nicht in meiner Steuererklärung angegeben, da ich dachte, dass sie steuerfrei sind. Allerdings habe ich nun gehört, dass Einnahmen aus einem Minijob unter Umständen doch steuerpflichtig sein können.

Meine Sorge ist jetzt, dass ich möglicherweise eine Steuernachzahlung leisten muss, da ich die Einnahmen aus meinem Minijob nicht korrekt angegeben habe. Ich möchte gerne wissen, ob ich tatsächlich verpflichtet bin, die Einnahmen aus meinem Minijob in meiner Steuererklärung anzugeben und wie ich dies am besten nachholen kann, falls dies erforderlich ist. Gibt es eventuell auch Freibeträge oder andere Regelungen, die es mir ermöglichen, die Einnahmen aus meinem Minijob steuerfrei zu behalten?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten, da ich mir unsicher bin, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen soll. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Erwin Gerdes

Wolfgang Stricker

Sehr geehrter Herr Gerdes,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Angabe von Einnahmen aus einem Minijob in Ihrer Steuererklärung. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind, ob und wie Sie diese Einnahmen korrekt angeben müssen. Gerne gebe ich Ihnen dazu ausführliche Informationen.

Grundsätzlich sind Einnahmen aus einem Minijob steuerfrei, solange sie den monatlichen Betrag von 450 Euro nicht übersteigen. Dies bedeutet, dass Sie in der Regel keine Steuern auf Ihre Einnahmen aus einem Minijob zahlen müssen. Allerdings sind Sie dennoch verpflichtet, diese Einnahmen in Ihrer Steuererklärung anzugeben, auch wenn sie steuerfrei sind.

Die Angabe der Einnahmen aus einem Minijob dient vor allem dazu, dass das Finanzamt einen Überblick über Ihre gesamten Einkünfte hat und gegebenenfalls prüfen kann, ob Sie die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit des Minijobs erfüllen. Wenn Sie die Einnahmen aus Ihrem Minijob bisher nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben haben, sollten Sie dies nachholen, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Um die Einnahmen aus Ihrem Minijob korrekt anzugeben, benötigen Sie die entsprechenden Unterlagen, wie zum Beispiel Lohnabrechnungen oder einen Nachweis über die ausgezahlten Beträge. Diese können Sie dann in der Anlage N Ihrer Steuererklärung eintragen. Sollten Sie unsicher sein, wie Sie dies am besten machen, empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen zu lassen.

Es gibt keine Freibeträge oder Regelungen, die es Ihnen ermöglichen, die Einnahmen aus Ihrem Minijob steuerfrei zu behalten, da diese in der Regel bereits steuerfrei sind. Wenn Sie jedoch unsicher sind, ob Ihre Einnahmen die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschreiten, ist es ratsam, dies zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin von der Steuerfreiheit profitieren können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Stricker, Steuerberater

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Wolfgang Stricker