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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Welche Freibeträge gelten bei der Schenkungssteuer?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Felix Weise und habe eine Frage zum Thema Schenkungssteuer. Meine Großeltern möchten mir eine größere Summe Geld schenken, und ich mache mir Sorgen über die Steuerbelastung, die damit verbunden sein könnte. Ich habe gehört, dass es Freibeträge gibt, die bei der Schenkungssteuer berücksichtigt werden. Könnten Sie mir bitte nähere Informationen zu den geltenden Freibeträgen geben?

Meine Großeltern planen, mir eine Summe von 50.000 Euro zu schenken. Ich bin mir unsicher, ob ich Steuern darauf zahlen muss und wenn ja, in welcher Höhe. Ich weiß, dass es bei der Schenkungssteuer Freibeträge gibt, aber ich bin mir nicht sicher, ob diese auf meine Situation zutreffen und wie hoch sie sind. Mir ist es wichtig, dass ich keine unerwarteten Steuerzahlungen leisten muss und deshalb wäre es hilfreich, wenn Sie mir erklären könnten, welche Freibeträge bei der Schenkungssteuer gelten und ob diese auf meine Schenkung angewendet werden können.

Ich würde mich sehr über Ihre Unterstützung und Beratung freuen, um sicherzustellen, dass ich keine Steuerzahlungen übersehe und keine unnötigen Kosten entstehen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Felix Weise

Lina Walter

Sehr geehrter Herr Weise,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schenkungssteuer. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über die Steuerbelastung machen, die mit der geplanten Schenkung Ihrer Großeltern verbunden sein könnte. Gerne erkläre ich Ihnen näher, wie die Freibeträge bei der Schenkungssteuer funktionieren und ob diese auf Ihre Situation zutreffen.

Zunächst einmal gibt es tatsächlich Freibeträge, die bei der Schenkungssteuer berücksichtigt werden. Diese Freibeträge bestimmen, bis zu welcher Höhe Sie schenkungsteuerfrei Geldgeschenke erhalten können. Grundsätzlich gelten für Schenkungen zwischen Großeltern und Enkelkindern Freibeträge in Höhe von 20.000 Euro alle 10 Jahre. Das bedeutet, dass Sie von Ihren Großeltern innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren insgesamt bis zu 20.000 Euro steuerfrei erhalten können.

In Ihrem Fall, wenn Ihre Großeltern Ihnen eine Summe von 50.000 Euro schenken möchten, würde der Freibetrag von 20.000 Euro in Anspruch genommen werden. Für den darüber hinausgehenden Betrag von 30.000 Euro würde dann Schenkungssteuer anfallen. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem sowie nach dem Wert der Schenkung.

Die Schenkungssteuer wird in Form eines Steuersatzes berechnet, der je nach Höhe der Schenkung variiert. Es gibt verschiedene Steuerklassen, die unterschiedliche Steuersätze haben. Je höher der Wert der Schenkung, desto höher fällt der Steuersatz aus. Es gibt jedoch auch einen Steuertarif, der einen festen Prozentsatz für die Schenkungssteuer vorsieht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Schenkungssteuer in der Regel vom Schenker zu zahlen ist. Das bedeutet, dass Ihre Großeltern die Steuerlast tragen müssten, wenn aufgrund der Schenkung Schenkungssteuer anfallen sollte. Es ist daher ratsam, sich vorab mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin abzustimmen, um die steuerlichen Auswirkungen der geplanten Schenkung zu klären und gegebenenfalls steueroptimale Lösungen zu finden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Beratung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen,
Lina Walter

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Experte für Schenkungssteuer

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