Wie wird die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in der Lohnabrechnung abgerechnet?
Oktober 23, 2023 | 35,00 EUR | beantwortet von Claudia Köhler
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Thomas Stamm und arbeite in einem mittelständischen Unternehmen. In den letzten Monaten hatte ich leider öfter mit Krankheitsfällen zu kämpfen und bin dadurch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall angewiesen.
Bisher wurde mir mein Gehalt weiterbezahlt, wenn ich krankheitsbedingt ausgefallen bin. Allerdings frage ich mich jetzt, wie diese Entgeltfortzahlung eigentlich in der Lohnabrechnung abgerechnet wird. Wie wirkt sich das auf meine Lohnabrechnung aus und wie wird dies steuerlich behandelt?
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise steuerliche Nachteile habe oder dass mir nicht alle Ansprüche richtig ausgezahlt werden. Ich möchte sicherstellen, dass alles korrekt abgerechnet wird und dass ich kein Geld verliere, auf das ich eigentlich Anspruch habe.
Können Sie mir bitte genau erklären, wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in der Lohnabrechnung abgerechnet wird? Gibt es bestimmte Regelungen, die ich beachten muss, um steuerliche Vorteile zu nutzen? Gibt es möglicherweise auch zusätzliche Leistungen, auf die ich Anspruch habe, die ich bisher nicht in Anspruch genommen habe?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre ausführliche Erklärung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Stamm
Sehr geehrter Herr Stamm,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und deren Abrechnung in der Lohnabrechnung. Als Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Lohnabrechnung kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellen.
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt und besagt, dass Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind, weiterhin Anspruch auf ihr Gehalt haben. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihr Gehalt für einen bestimmten Zeitraum fortzuzahlen, wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen. Die genaue Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.
In der Lohnabrechnung wird die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel als normales Gehalt behandelt. Das bedeutet, dass die Auszahlung des Gehalts während der Krankheitsphase wie gewohnt erfolgt und auch die entsprechenden Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden. Es kommt also zu keiner steuerlichen Benachteiligung oder zu einem Verlust von Ansprüchen, da die Entgeltfortzahlung steuerlich wie normales Gehalt behandelt wird.
Es ist wichtig, dass Ihr Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung korrekt in der Lohnabrechnung ausweist und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen einhält. Sollten Sie unsicher sein, ob alles korrekt abgerechnet wurde, empfehle ich Ihnen, Ihre Lohnabrechnung genau zu überprüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber oder dem zuständigen Personalbüro zu halten.
Zusätzlich zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es auch weitere Leistungen, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben. Hierzu gehören beispielsweise Zuschüsse zur Krankenversicherung, betriebliche Zusatzleistungen oder auch steuerliche Vergünstigungen bei bestimmten Krankheitskosten. Es lohnt sich daher, sich über mögliche Zusatzleistungen zu informieren und diese gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen.
Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in der Lohnabrechnung korrekt abgerechnet wird und keine steuerlichen Nachteile für Sie entstehen sollten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Köhler

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