Wie funktioniert die Abrechnung von Kurzarbeit?
März 29, 2024 | 30,00 EUR | beantwortet von Günther Tiefental
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Ammelie Ehrenbreit und arbeite als Personalreferentin in einem mittelständischen Unternehmen. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage müssen wir leider Kurzarbeit einführen, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Ich stehe nun vor der Herausforderung, die Abrechnung von Kurzarbeit korrekt durchzuführen, da dies für alle Beteiligten eine neue Situation darstellt.
Bisher haben wir in unserem Unternehmen noch keine Erfahrung mit Kurzarbeit gemacht und ich bin mir unsicher, wie genau die Abrechnung funktioniert. Welche Schritte muss ich beachten, um die Kurzarbeit korrekt abzurechnen? Gibt es spezielle Formulare, die ich ausfüllen muss? Wie wirkt sich die Kurzarbeit auf die Lohnabrechnung der Mitarbeiter aus und welche Auswirkungen hat dies auf die Sozialversicherungsbeiträge?
Ich mache mir Sorgen, dass ich Fehler bei der Abrechnung machen könnte und dadurch rechtliche Konsequenzen für unser Unternehmen entstehen könnten. Daher wäre es sehr hilfreich, wenn Sie mir detailliert erklären könnten, wie die Abrechnung von Kurzarbeit funktioniert und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind. Gibt es mögliche Stolpersteine, auf die ich besonders achten sollte?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre Expertise in diesem Bereich. Ich freue mich sehr auf Ihre Rückmeldung und darauf, mehr Klarheit in dieser Angelegenheit zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ammelie Ehrenbreit
Sehr geehrte Frau Ehrenbreit,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Abrechnung von Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen. Sie haben vollkommen recht, dass die Einführung von Kurzarbeit für alle Beteiligten eine neue und herausfordernde Situation darstellt. Es ist wichtig, dass die Abrechnung korrekt und rechtssicher erfolgt, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Kurzarbeit eine Maßnahme ist, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsplätze zu erhalten. Bei Kurzarbeit reduziert der Arbeitgeber die Arbeitszeit der Mitarbeiter und die Bundesagentur für Arbeit gleicht einen Teil des dadurch entstehenden Verdienstausfalls aus. Die Abrechnung von Kurzarbeit erfolgt in der Regel über das Kurzarbeitergeld, das die Bundesagentur für Arbeit an den Arbeitgeber auszahlt.
Um Kurzarbeit korrekt abzurechnen, müssen folgende Schritte beachtet werden:
1. Anzeige der Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit: Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit vorab bei der Agentur für Arbeit anzeigen und genehmigen lassen. Hierfür gibt es bestimmte Formulare, die ausgefüllt werden müssen. Nach Genehmigung der Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit kann mit der Abrechnung begonnen werden.
2. Erfassung der Arbeitszeiten: Der Arbeitgeber muss die tatsächlich gearbeiteten Stunden und die reduzierten Arbeitsstunden der Mitarbeiter erfassen. Diese Daten werden für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes benötigt.
3. Berechnung des Kurzarbeitergeldes: Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit auf Basis des entstandenen Verdienstausfalls berechnet. Es beträgt in der Regel 60% (für kinderlose Arbeitnehmer) bzw. 67% (für Arbeitnehmer mit Kindern) des ausgefallenen Nettoentgelts.
4. Abrechnung und Auszahlung: Das Kurzarbeitergeld wird zusammen mit dem restlichen Gehalt an die Mitarbeiter ausgezahlt. Es ist wichtig, die Abrechnung korrekt zu dokumentieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
In Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge wirkt sich die Kurzarbeit wie folgt aus: Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin auf Basis des normalen Bruttogehalts des Mitarbeiters berechnet. Das Kurzarbeitergeld selbst ist sozialversicherungsfrei.
Es gibt einige Stolpersteine, auf die Sie bei der Abrechnung von Kurzarbeit achten sollten. Dazu gehören unter anderem die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten, die rechtzeitige Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit und die ordnungsgemäße Dokumentation der Abrechnung.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und geben Ihnen mehr Klarheit in Bezug auf die Abrechnung von Kurzarbeit. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Tiefental

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