Muss ich meine Körperschaftssteuererklärung elektronisch einreichen?
Januar 29, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Benjamin Hohenadel
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Dora Nitsche und bin Geschäftsführerin einer kleinen GmbH. In der Vergangenheit habe ich meine Körperschaftssteuererklärung immer in Papierform eingereicht. Nun habe ich gehört, dass es eine Pflicht zur elektronischen Einreichung gibt und bin unsicher, ob ich auch davon betroffen bin.
Aktuell befinde ich mich in der Situation, dass ich meine Körperschaftssteuererklärung für das letzte Geschäftsjahr vorbereite. Dabei habe ich festgestellt, dass die Finanzverwaltung vermehrt auf die elektronische Einreichung setzt. Da ich bisher keine Erfahrung mit elektronischen Steuererklärungen habe, mache ich mir Sorgen, ob ich den Anforderungen gerecht werden kann und ob dies möglicherweise zu Konsequenzen führen könnte, wenn ich die Erklärung weiterhin in Papierform einreiche.
Daher meine Frage an Sie: Ist es tatsächlich verpflichtend, die Körperschaftssteuererklärung elektronisch einzureichen? Falls ja, welche Schritte muss ich dafür einleiten und welche Fristen sind zu beachten? Gibt es möglicherweise Ausnahmeregelungen oder Gründe, warum ich die Erklärung weiterhin in Papierform einreichen könnte?
Ich bin dankbar für Ihre Hilfe und Unterstützung bei diesem Thema, da ich mir sicher sein möchte, dass ich meine steuerlichen Pflichten korrekt erfülle und keine Konsequenzen fürchte muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Dora Nitsche
Sehr geehrte Frau Nitsche,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der elektronischen Einreichung der Körperschaftssteuererklärung für Ihre GmbH. Ich kann Ihre Sorgen verstehen, da die Umstellung von Papierform auf elektronische Einreichung für viele Unternehmer eine neue Herausforderung darstellt.
Ja, es ist tatsächlich verpflichtend, die Körperschaftssteuererklärung elektronisch einzureichen. Gemäß § 150 Abs. 1 AO (Abgabenordnung) müssen Steuerpflichtige, die zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sind, diese elektronisch übermitteln. Dies gilt auch für die Körperschaftssteuererklärung von GmbHs. Die Finanzverwaltung setzt verstärkt auf die elektronische Übermittlung, da dies effizienter und ressourcenschonender ist.
Um die elektronische Einreichung vorzunehmen, müssen Sie sich bei ElsterOnline registrieren. Elster steht für "Elektronische Steuererklärung" und ist das Online-Portal der Finanzverwaltung für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen. Dort können Sie Ihre Körperschaftssteuererklärung erstellen und direkt an das Finanzamt übermitteln. Es gibt verschiedene Software-Lösungen, die Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unterstützen können.
Die Fristen zur Abgabe der Körperschaftssteuererklärung bleiben unverändert. In der Regel ist der 31. Juli des Folgejahres der maßgebende Stichtag. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen, falls Sie mehr Zeit für die Erstellung der Steuererklärung benötigen.
Es gibt Ausnahmeregelungen, die es erlauben, die Steuererklärung weiterhin in Papierform einzureichen. Dies ist jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei technischen Problemen oder aufgrund besonderer Umstände, die die elektronische Einreichung unmöglich machen. In solchen Fällen sollten Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem Finanzamt aufnehmen und um eine Ausnahmeregelung bitten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben. Es ist wichtig, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Hohenadel
Steuerberater

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