Welche Steuervorteile habe ich als Selbstnutzer einer Eigentumswohnung?
September 12, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Tina Ullmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Fanni Heck und bin seit kurzem stolze Besitzerin einer Eigentumswohnung, die ich selbst bewohne. Ich habe gehört, dass es Steuervorteile für Selbstnutzer von Immobilien gibt, bin mir aber nicht ganz sicher, wie diese aussehen und ob ich alle Möglichkeiten ausnutze.
Aktuell zahle ich monatlich meine Hypothekenzinsen und Nebenkosten für die Wohnung, und frage mich, ob ich diese Ausgaben steuerlich geltend machen kann. Darüber hinaus habe ich Investitionen getätigt, um die Wohnung zu renovieren und zu modernisieren. Auch hier frage ich mich, ob und wie ich diese Kosten steuerlich absetzen kann.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Steuervorteile übersehe oder falsch interpretiere, und dadurch Geld verschenke, das ich eigentlich sparen könnte. Deshalb würde ich gerne von Ihnen wissen, welche konkreten Steuervorteile ich als Selbstnutzer einer Eigentumswohnung in Anspruch nehmen kann. Gibt es bestimmte Regelungen oder Bestimmungen, die ich beachten muss, um diese Vorteile optimal zu nutzen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine umfassende Übersicht über die Steuervorteile für Selbstnutzer von Immobilien geben könnten und mir mögliche Lösungen aufzeigen würden, wie ich diese Vorteile bestmöglich für meine Situation nutzen kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Fanni Heck
Sehr geehrte Frau Heck,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Steuervorteile für Selbstnutzer von Immobilien. Als stolze Besitzerin einer Eigentumswohnung haben Sie tatsächlich die Möglichkeit, bestimmte Kosten steuerlich geltend zu machen und von verschiedenen Steuervorteilen zu profitieren.
Zunächst einmal können Sie als Selbstnutzer Ihre Hypothekenzinsen steuerlich absetzen. Diese Kosten können Sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angeben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Hypothekenzinsen nur für selbstgenutzte Immobilien gilt.
Auch die Nebenkosten, die Sie monatlich für Ihre Wohnung zahlen, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Hausverwaltung, Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen und Reparaturen. Auch hierbei handelt es sich um Werbungskosten, die Ihre Steuerlast reduzieren können.
Die Investitionen, die Sie für die Renovierung und Modernisierung Ihrer Wohnung getätigt haben, können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Hierbei handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen, die als Werbungskosten behandelt werden. Sie können die Kosten entweder sofort in voller Höhe oder über einen Zeitraum von mehreren Jahren abschreiben.
Um die Steuervorteile optimal nutzen zu können, ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren und bei Ihrer Steuererklärung angeben. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Sie die Kosten klar voneinander trennen, um Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Zusätzlich zu den genannten Steuervorteilen gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie Sie als Selbstnutzer von Immobilien Steuern sparen können. Dazu zählen beispielsweise die Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung.
Insgesamt ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, um alle Steuervorteile optimal zu nutzen und mögliche Fehler zu vermeiden. Ein Steuerberater kann Ihnen auch dabei helfen, Ihre steuerliche Situation zu optimieren und gegebenenfalls Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Nutzung der Steuervorteile für Selbstnutzer von Immobilien.
Mit freundlichen Grüßen,
Tina Ullmann

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