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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Welche Abzüge kann ich bei Vermietung meiner Immobilie geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich habe vor kurzem eine Immobilie erworben und möchte diese vermieten, um zusätzliches Einkommen zu erzielen. Da ich noch relativ neu in diesem Bereich bin, bin ich mir unsicher, welche Abzüge ich bei der Vermietung meiner Immobilie geltend machen kann.

Die Immobilie befindet sich in einem guten Zustand und wird voraussichtlich schnell vermietet werden. Ich habe bereits einige Investitionen getätigt, um die Immobilie für potenzielle Mieter attraktiver zu gestalten. Diese Investitionen haben zu erheblichen Kosten geführt und ich möchte gerne wissen, ob und in welcher Höhe ich diese als Abzüge bei der Steuererklärung geltend machen kann.

Des Weiteren macht mir die steuerliche Abwicklung der Vermietung Sorgen. Ich möchte sicherstellen, dass ich alles richtig mache und keine Fehler bei der Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben mache. Ich möchte keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen und daher wäre es wichtig für mich, alle relevanten Informationen zu den steuerlichen Abzügen für Vermieter zu erhalten.

Können Sie mir bitte detailliert aufzeigen, welche Kosten und Investitionen ich bei der Vermietung meiner Immobilie steuerlich absetzen kann? Gibt es möglicherweise weitere steuerliche Vorteile, von denen ich als Vermieter profitieren kann? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dabei helfen könnten, meine steuerliche Situation als Vermieter zu optimieren und sicherzustellen, dass ich alle möglichen Abzüge in Anspruch nehme.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Kieselbach

Tina Ullmann

Sehr geehrter Herr Kieselbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Abzüge und Vorteile, die Sie als Vermieter in Anspruch nehmen können. Als erfahrene Steuerberaterin im Bereich Immobilienbesteuerung bin ich gerne bereit, Ihnen dabei zu helfen, Ihre steuerliche Situation zu optimieren und sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Abzüge geltend machen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Vermieter verschiedene Kosten und Investitionen steuerlich absetzen können. Zu den absetzbaren Kosten zählen beispielsweise Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten, Versicherungsbeiträge, Zinsen für Darlehen zur Finanzierung der Immobilie, Grundsteuer, Müllgebühren sowie Abschreibungen auf die Anschaffungskosten der Immobilie. Auch die Kosten für Renovierungsarbeiten, die dazu dienen, die Immobilie für potenzielle Mieter attraktiver zu gestalten, können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Die Investitionen, die Sie getätigt haben, um die Immobilie zu verbessern und zu modernisieren, können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass diese Investitionen über die sogenannte "AfA" (Absetzung für Abnutzung) über die Nutzungsdauer der jeweiligen Investition abgeschrieben werden können. Hierbei handelt es sich um eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit, die es Ihnen erlaubt, die Kosten über mehrere Jahre steuermindernd geltend zu machen.

Zusätzlich zu den genannten Abzügen und Abschreibungen gibt es möglicherweise weitere steuerliche Vorteile, von denen Sie als Vermieter profitieren können. Dazu zählen beispielsweise die Möglichkeit, Vorsteuerabzüge geltend zu machen, wenn Sie als Vermieter umsatzsteuerpflichtig sind, sowie die Möglichkeit, Verluste aus der Vermietung mit anderen Einkünften zu verrechnen.

Um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Informationen zu den steuerlichen Abzügen für Vermieter erhalten und Ihre steuerliche Situation optimal gestalten, empfehle ich Ihnen, sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, der sich auf Immobilienbesteuerung spezialisiert hat. Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, Ihre steuerliche Situation zu optimieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tina Ullmann

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Experte für Immobilienbesteuerung

Tina Ullmann