Welche steuerlichen Konsequenzen hat die Vermietung einer Immobilie an Verwandte?
Februar 26, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Otto Dornbusch
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Oliver Hinze und habe eine Frage bezüglich der steuerlichen Konsequenzen bei der Vermietung einer Immobilie an Verwandte.
Hintergrund ist, dass ich vor kurzem eine Immobilie geerbt habe und überlege, diese an meine Schwester zu vermieten, da sie momentan auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist. Allerdings bin ich mir unsicher, ob es steuerliche Auswirkungen haben könnte, wenn ich die Immobilie an einen nahen Verwandten vermiete.
Der aktuelle Ist-Zustand ist, dass die Immobilie momentan leer steht und ich darüber nachdenke, sie zu vermieten, um zumindest einen Teil der laufenden Kosten zu decken. Da meine Schwester eine verlässliche Mieterin wäre, wäre sie eine gute Option. Allerdings habe ich Bedenken, dass es steuerliche Risiken geben könnte, die ich nicht bedacht habe.
Meine Sorge ist, dass ich durch die Vermietung an meine Schwester möglicherweise steuerliche Nachteile erleiden könnte, die ich nicht einkalkuliert habe. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle steuerlichen Aspekte berücksichtige und keine unvorhergesehenen Probleme entstehen.
Daher meine Frage an Sie: Welche steuerlichen Konsequenzen hat die Vermietung einer Immobilie an Verwandte? Gibt es spezielle Regelungen oder Vorschriften, die ich beachten muss? Gibt es mögliche Lösungen oder Strategien, um steuerliche Risiken zu minimieren? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Einschätzung und Empfehlungen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hinze
Lieber Oliver Hinze,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Konsequenzen bei der Vermietung einer Immobilie an Verwandte. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über mögliche steuerliche Risiken machen, wenn Sie Ihre Immobilie an Ihre Schwester vermieten möchten.
Grundsätzlich ist es erlaubt, eine Immobilie an nahe Verwandte zu vermieten. Allerdings gibt es einige steuerliche Besonderheiten, die Sie dabei beachten sollten. Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass bei der Vermietung an Verwandte die Einnahmen aus der Vermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) gelten. Diese Einkünfte müssen in Ihrer Steuererklärung angegeben werden und unterliegen der Einkommensteuer.
Ein wichtiger Aspekt bei der Vermietung an nahe Verwandte ist die Festlegung der angemessenen Miete. Das Finanzamt prüft in solchen Fällen, ob die vereinbarte Miete marktüblich ist. Falls die Miete deutlich unter dem üblichen Mietpreis liegt, könnte das Finanzamt die Miete auf den angemessenen Wert anpassen und die steuerliche Behandlung entsprechend anpassen.
Eine Möglichkeit, steuerliche Risiken zu minimieren, ist die sorgfältige Dokumentation des Mietvertrags. Es ist wichtig, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden und dass die Miete regelmäßig und pünktlich gezahlt wird. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Vermietung an Ihre Schwester tatsächlich auf einer geschäftsmäßigen Basis erfolgt und nicht als reine Gefälligkeit angesehen werden kann.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine Gestaltung zu wählen, bei der Sie Ihre Immobilie in eine vermögensverwaltende Gesellschaft einbringen und Ihre Schwester als Geschäftsführerin einsetzen. Auf diese Weise können steuerliche Vorteile genutzt werden, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Abschreibung von Werbungskosten.
Insgesamt ist es ratsam, sich in Ihrem konkreten Fall von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, um alle steuerlichen Aspekte individuell zu prüfen und mögliche Risiken zu minimieren. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen oder eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Vermietung Ihrer Immobilie an Ihre Schwester.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Dornbusch

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