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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Existenzgründer?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich plane eine Existenzgründung im Bereich der Eventplanung und stehe vor der Frage, welche steuerlichen Pflichten auf mich zukommen. Bisher war ich als Angestellte tätig und habe daher keine Erfahrung mit steuerlichen Angelegenheiten als Selbstständige.

Mein Businessplan sieht vor, dass ich kleine bis mittelgroße Events plane und organisiere. Hierbei plane ich mit verschiedenen Dienstleistern zusammenzuarbeiten und möchte meine Dienstleistungen sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen anbieten. Ich plane, zunächst alleine zu starten und im Laufe der Zeit, je nach Bedarf, Mitarbeiter einzustellen.

Meine größte Sorge ist, dass ich die steuerlichen Pflichten als Existenzgründer nicht korrekt erfüllen könnte und dadurch möglicherweise Strafen oder Nachzahlungen riskiere. Ich möchte von Anfang an alles richtig machen und meine Finanzen ordnungsgemäß verwalten, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Daher meine Frage: Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Existenzgründer im Bereich der Eventplanung? Muss ich Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer zahlen und wenn ja, wie erfolgt die Abrechnung und Zahlung? Gibt es spezielle steuerliche Regelungen oder Vergünstigungen für Existenzgründer in meiner Branche? Was muss ich bei der Buchführung beachten, um steuerliche Fehler zu vermeiden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Selma Busch

Fanni Siebert

Sehr geehrte Frau Busch,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer geplanten Existenzgründung im Bereich der Eventplanung. Als Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Existenzgründung kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen die wichtigsten steuerlichen Pflichten und Aspekte für Ihr Vorhaben erläutern.

Als Selbstständige im Bereich der Eventplanung haben Sie verschiedene steuerliche Pflichten zu erfüllen. Zu den wichtigsten zählen die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Als Dienstleisterin, die Leistungen anbietet, die in Deutschland steuerpflichtig sind, werden Sie voraussichtlich umsatzsteuerpflichtig sein. Das bedeutet, dass Sie auf Ihre erbrachten Leistungen Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen müssen. Sie sollten daher prüfen, ob Sie zur Umsatzsteuer optieren möchten, um Vorsteuerbeträge geltend machen zu können.

Die Gewerbesteuer fällt an, wenn Sie ein Gewerbe betreiben. Da Sie als Eventplanerin Dienstleistungen anbieten und mit verschiedenen Dienstleistern zusammenarbeiten, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Somit müssen Sie möglicherweise Gewerbesteuer zahlen, abhängig von Ihrer Gewinnsituation und dem Standort Ihres Unternehmens.

In Bezug auf spezielle steuerliche Regelungen oder Vergünstigungen für Existenzgründer in Ihrer Branche gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen wird. Dadurch können Sie von der Umsatzsteuer befreit sein. Zudem gibt es verschiedene Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten für Existenzgründer, die Sie in Anspruch nehmen können.

Um steuerliche Fehler zu vermeiden, ist eine ordnungsgemäße Buchführung unerlässlich. Sie sollten alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig dokumentieren und regelmäßig Ihre Buchhaltung aktualisieren. Es empfiehlt sich, ein professionelles Buchführungsprogramm zu nutzen oder einen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Steuererklärungen zu beauftragen, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Existenzgründung im Bereich der Eventplanung und stehe Ihnen mit meiner Expertise gerne zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

Fanni Siebert, Steuerberaterin

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