Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Lebenspartner?
Juni 1, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Ella König
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Nina Endres und stehe vor einer schwierigen Situation in Bezug auf die Erbschaftssteuer. Mein Lebenspartner und ich haben uns entschlossen, gemeinsam ein Haus zu kaufen, das auf beide Namen laufen soll. Leider ist mein Lebenspartner unerwartet verstorben, und ich frage mich nun, wie hoch die Erbschaftssteuer für mich als Lebenspartnerin ausfallen wird.
Der Ist-Zustand ist folgender: Mein Lebenspartner und ich waren nicht verheiratet, aber wir haben gemeinsam das Haus erworben und waren beide im Grundbuch eingetragen. Das Haus hat einen Wert von 400.000 Euro, und es gibt keine weiteren Erben oder Verwandten, die Ansprüche geltend machen könnten. Ich stehe nun alleine vor der Frage, wie hoch die Erbschaftssteuer für mich als Lebenspartnerin ausfallen wird und ob ich das Haus überhaupt halten kann.
Meine Sorgen sind vielfältig. Zum einen bin ich emotional sehr belastet durch den plötzlichen Verlust meines Partners. Zum anderen mache ich mir große Sorgen um meine finanzielle Situation und die Zukunft des Hauses. Ich weiß nicht, ob ich die Erbschaftssteuer stemmen kann und ob ich das Haus alleine halten kann.
Daher meine Frage an Sie als Experten für Erbschaftssteuer: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Lebenspartner in meinem Fall? Gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren oder das Haus zu behalten, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser schwierigen Zeit.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Nina Endres
Sehr geehrte Frau Endres,
ich möchte Ihnen zunächst mein aufrichtiges Beileid zum Verlust Ihres Lebenspartners aussprechen. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser schwierigen Zeit auch Gedanken um die finanziellen Aspekte machen und sich über die Erbschaftssteuer informieren möchten. Gerne stehe ich Ihnen als Steuerberaterin zur Seite und werde versuchen, Ihre Fragen so ausführlich wie möglich zu beantworten.
In Ihrem Fall, als nicht verheiratete Lebenspartnerin, gelten besondere Regelungen in Bezug auf die Erbschaftssteuer. Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem verstorbenen Lebenspartner ein Haus erworben haben und beide im Grundbuch eingetragen waren, wird das Haus in der Regel als sogenannte Erbengemeinschaft betrachtet. Das bedeutet, dass Sie als Lebenspartnerin einen Anteil am Haus erben, der Ihrem Anteil im Grundbuch entspricht.
In Bezug auf die Erbschaftssteuer für Lebenspartner gibt es jedoch einige Besonderheiten, die zu beachten sind. In Deutschland gilt für nicht verheiratete Lebenspartner ein Freibetrag von 20.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie den Wert des Hauses abzüglich dieses Freibetrags versteuern müssen. In Ihrem Fall mit einem Hauswert von 400.000 Euro würde dies bedeuten, dass Sie 380.000 Euro versteuern müssen.
Die Erbschaftssteuer für Lebenspartner wird je nach Steuerklasse berechnet. Da Sie als nicht verheiratete Lebenspartnerin in Steuerklasse III fallen, beträgt der Steuersatz zwischen 30% und 50%. Somit würden Sie eine Erbschaftssteuer von bis zu 190.000 Euro zahlen müssen. Dies ist natürlich eine hohe Summe, die Ihre finanzielle Situation stark belasten könnte.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren oder das Haus zu behalten, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Eine Möglichkeit wäre, eine Stundung der Erbschaftssteuer zu beantragen, um die Zahlung zu verschieben und somit mehr Zeit zu haben, die finanziellen Mittel aufzubringen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Beantragung von Ratenzahlungen, um die Steuerlast auf mehrere Jahre zu verteilen.
Es ist wichtig, dass Sie sich in dieser schwierigen Zeit nicht alleine gelassen fühlen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Gerne stehe ich Ihnen zur Beratung zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen konnten und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ella König

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