Muss ich auch Erbschaftssteuer zahlen, wenn ich nur einen geringen Betrag erbe?
April 17, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Ella König
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Ben Breitwieser und habe eine Frage zum Thema Erbschaftssteuer. Mein Großvater ist kürzlich verstorben und hat mir in seinem Testament einen kleinen Geldbetrag hinterlassen. Da ich nicht besonders gut mit Finanzen auskenne, mache ich mir Sorgen, ob ich für dieses Erbe Erbschaftssteuer zahlen muss.
Die Ausgangssituation ist folgendermaßen: Mein Großvater hat mir einen Betrag von 10.000 Euro vererbt. Dies mag für einige Menschen vielleicht nicht viel Geld sein, aber für mich ist es eine beachtliche Summe. Ich bin unsicher, ob ich auf diesen Betrag Erbschaftssteuer zahlen muss und wie hoch diese Steuer sein könnte. Da ich als Student nicht über besonders viele finanzielle Mittel verfüge, mache ich mir Sorgen, dass die Erbschaftssteuer einen großen Teil des Erbes verschlingen könnte.
Mein Hauptanliegen ist es daher, zu erfahren, ob ich als Erbe eines vergleichsweise geringen Betrags auch Erbschaftssteuer zahlen muss und wie hoch diese Steuer sein könnte. Gibt es mögliche Lösungen oder Ausnahmeregelungen, die mir helfen könnten, die Erbschaftssteuer zu minimieren oder zu umgehen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ben Breitwieser
Lieber Ben Breitwieser,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Erbschaftssteuer. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, ob Sie für das von Ihrem Großvater vererbte Geld Erbschaftssteuer zahlen müssen. Gerne helfe ich Ihnen dabei, diese Fragen zu klären.
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass Erbschaftssteuer auf Vermögenswerte erhoben wird, die von einem Verstorbenen auf einen Erben übergehen. Dabei gibt es Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer anfällt. Der Freibetrag hängt von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Für Enkel beträgt der Freibetrag derzeit 20.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie auf den von Ihrem Großvater vererbten Betrag von 10.000 Euro keine Erbschaftssteuer zahlen müssten, da dieser unter dem Freibetrag liegt.
In Ihrem Fall wäre es also nicht erforderlich, Erbschaftssteuer zu zahlen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass Erbschaftssteuer in Deutschland progressiv ist, was bedeutet, dass je höher der Wert des Erbes ist, desto höher ist der Steuersatz. Da Ihr Erbe jedoch unter dem Freibetrag liegt, haben Sie Glück und müssen keine Steuern entrichten.
Es ist dennoch ratsam, die Erbschaft beim zuständigen Finanzamt anzumelden, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Dadurch können Sie mögliche Probleme oder Unklarheiten im Vorfeld vermeiden.
Falls Sie in Zukunft größere Vermögenswerte erben sollten, die den Freibetrag übersteigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise steuerliche Freibeträge, wie etwa für das Familienheim oder für Betriebsvermögen. Auch Schenkungen zu Lebzeiten können eine Option sein, um die Steuerlast zu reduzieren.
Ich hoffe, diese Informationen haben Ihnen weitergeholfen und konnten Ihre Bedenken bezüglich der Erbschaftssteuer klären. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ella König

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