Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Kann die Doppelbesteuerung vermieden werden?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Jens Zellmer und habe eine Frage zum Thema Doppelbesteuerung. Ich bin als Freiberufler tätig und habe Einkünfte sowohl in Deutschland als auch in einem anderen Land, in dem ich regelmäßig Aufträge ausführe. Bisher musste ich feststellen, dass meine Einkünfte sowohl in Deutschland als auch im Ausland besteuert werden, was zu einer Doppelbesteuerung führt.

Ich mache mir Sorgen, dass ich aufgrund dieser Doppelbesteuerung einen Großteil meiner Einkünfte verliere und frage mich, ob es Möglichkeiten gibt, diese zu vermeiden. Gibt es steuerrechtliche Regelungen oder Vereinbarungen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land, die eine Doppelbesteuerung verhindern können? Welche Schritte kann ich als Freiberufler unternehmen, um meine Steuerbelastung zu minimieren und sicherzustellen, dass meine Einkünfte nur einmal besteuert werden?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen könnten, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden und meine steuerliche Situation zu optimieren. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Zellmer

Guido Hoffmann

Sehr geehrter Herr Zellmer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Doppelbesteuerung. Als Freiberufler mit Einkünften sowohl in Deutschland als auch in einem anderen Land sind Sie tatsächlich von der Problematik der Doppelbesteuerung betroffen. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen und nach Möglichkeiten suchen, um diese zu vermeiden und Ihre steuerliche Situation zu optimieren.

Es gibt verschiedene Instrumente und Regelungen, die dazu dienen, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Eines der wichtigsten Instrumente in diesem Zusammenhang sind die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und anderen Ländern. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht für die Einkünfte hat und verhindern somit eine Doppelbesteuerung. In der Regel wird das Besteuerungsrecht dem Land zugesprochen, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Es kann aber auch andere Kriterien geben, die darüber entscheiden, welches Land das Besteuerungsrecht hat.

Als Freiberufler sollten Sie sich also zunächst informieren, ob zwischen Deutschland und dem Land, in dem Sie tätig sind, ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert. Wenn ja, sollten Sie prüfen, ob und wie dieses Abkommen auf Ihre konkrete Situation anwendbar ist. In vielen Fällen können Sie durch das DBA vermeiden, dass Ihre Einkünfte sowohl in Deutschland als auch im Ausland besteuert werden.

Darüber hinaus sollten Sie auch prüfen, ob es weitere steuerliche Möglichkeiten gibt, um Ihre Steuerbelastung zu minimieren. Hierbei kann es sinnvoll sein, sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, der Ihnen individuelle Lösungsansätze aufzeigen kann. Möglicherweise gibt es auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen helfen können, Ihre Einkünfte optimal zu versteuern.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich umfassend zu informieren und professionellen Rat einzuholen, um Ihre steuerliche Situation zu optimieren und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Guido Hoffmann

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Doppelbesteuerung

Guido Hoffmann