Kann ich meinen Nachbarn auf Unterlassung verklagen, wenn er permanent Lärm macht?
Juni 18, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Hans Krüger
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich dringend rechtlichen Rat bezüglich meines Nachbarn benötige. Mein Name ist Maria Rothammer und ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, in dem es seit einiger Zeit zu ständigen Lärmbelästigungen durch meinen Nachbarn kommt. Dieser verursacht sowohl tagsüber als auch nachts laute Geräusche, die mich erheblich beeinträchtigen und mir Schlafprobleme bereiten.
Die Situation hat sich in den letzten Wochen deutlich verschlimmert, und trotz mehrfacher Aufforderungen meinerseits, den Lärmpegel zu reduzieren, hat mein Nachbar kein Verständnis gezeigt. Ich fühle mich dadurch in meiner Lebensqualität stark eingeschränkt und frage mich, ob ich rechtliche Schritte gegen meinen Nachbarn einleiten kann.
Meine Sorge ist, dass dieser unangemessene Lärm auch in Zukunft anhalten wird und ich keine Ruhe mehr finde. Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, ob es möglich ist, meinen Nachbarn auf Unterlassung zu verklagen und welche Schritte ich hierfür einleiten müsste. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um rechtlich gegen die Lärmbelästigung vorgehen zu können?
Ich würde mich sehr über Ihre professionelle Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge freuen, um diese belastende Situation schnellstmöglich zu klären. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Maria Rothammer
Sehr geehrte Frau Rothammer,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine juristische Expertise. Es tut mir leid zu hören, dass Sie unter den ständigen Lärmbelästigungen Ihres Nachbarn leiden und dadurch Schlafprobleme haben. Lärmbelästigungen durch Nachbarn sind leider ein häufiges Problem, das viele Menschen betrifft. Es ist wichtig, dass Sie wissen, dass Sie gesetzliche Möglichkeiten haben, um gegen diese Belästigungen vorzugehen.
In Ihrem Fall wäre es möglich, rechtliche Schritte gegen Ihren Nachbarn einzuleiten, um ihn auf Unterlassung zu verklagen. Das Recht auf Ruhe und Erholung zählt zu den grundlegenden Rechten eines jeden Mieters und Eigentümers. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1004, 906 sowie die Hausordnung und das Landesimmissionsschutzgesetz die Thematik der Lärmbelästigung durch Nachbarn.
Um Ihren Nachbarn auf Unterlassung zu verklagen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist es wichtig, dass Sie nachweisen können, dass der Lärm tatsächlich von Ihrem Nachbarn ausgeht und dass dieser Lärm über das normale Maß hinausgeht und somit als unzumutbar einzustufen ist. Hierbei kann es hilfreich sein, ein Lärmprotokoll anzulegen, in dem Sie die genauen Zeiten und Art des Lärms festhalten.
Des Weiteren sollten Sie zunächst versuchen, das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen und ihn erneut höflich aber bestimmt auf die Lärmbelästigungen hinweisen. Falls dies nicht zum gewünschten Erfolg führt, empfehle ich Ihnen, sich an einen Mediator oder eine Schlichtungsstelle zu wenden, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Sollten alle diese Maßnahmen erfolglos bleiben, können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der für Sie eine Unterlassungsklage gegen Ihren Nachbarn einreichen kann. In einem solchen Verfahren wird das Gericht prüfen, ob die Lärmbelästigungen tatsächlich unzumutbar sind und ob Ihr Nachbar dazu verpflichtet ist, den Lärm zu reduzieren.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und Sie eine Lösung für Ihr Problem finden können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder juristische Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Krüger, Rechtsanwalt

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