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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Darf mein Vermieter ohne meine Zustimmung meine Wohnung betreten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,

ich heiße Siegfried Jung und wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meines Mietverhältnisses. In meinem Mietvertrag steht nichts darüber, ob mein Vermieter das Recht hat, ohne meine Zustimmung meine Wohnung zu betreten. In letzter Zeit ist es jedoch mehrmals vorgekommen, dass mein Vermieter unangekündigt vor der Tür stand und die Wohnung betreten wollte, angeblich um Reparaturen durchzuführen oder Besichtigungen mit potenziellen Interessenten zu machen.

Ich fühle mich in meiner Privatsphäre sehr gestört und frage mich, ob mein Vermieter überhaupt das Recht hat, meine Wohnung zu betreten, ohne mich vorher darüber zu informieren oder meine Zustimmung einzuholen. Ich möchte nicht, dass mein Vermieter ohne meine Anwesenheit in meiner Wohnung herumspaziert oder gar in meinen persönlichen Sachen stöbert.

Können Sie mir bitte erklären, welche Rechte und Pflichten mein Vermieter in Bezug auf das Betreten meiner Wohnung hat? Gibt es gesetzliche Regelungen, die ihn dazu verpflichten, mich im Voraus zu informieren oder meine Zustimmung einzuholen? Und falls mein Vermieter tatsächlich das Recht hat, meine Wohnung zu betreten, gibt es Möglichkeiten, wie ich meine Privatsphäre schützen und unangekündigte Besuche verhindern kann?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Aufklärung zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Jung

Günther Schulz

Sehr geehrter Herr Jung,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Mietverhältnisses und der Frage, ob Ihr Vermieter das Recht hat, ohne Ihre Zustimmung Ihre Wohnung zu betreten. Ich verstehe Ihre Bedenken bezüglich der Störung Ihrer Privatsphäre und werde Ihnen gerne ausführlich dazu Auskunft geben.

Grundsätzlich gilt, dass Ihr Vermieter das Recht hat, die vermietete Wohnung zu besichtigen, um beispielsweise Reparaturen durchzuführen oder Besichtigungen mit potenziellen Interessenten zu ermöglichen. Allerdings muss er dabei Ihre Privatsphäre respektieren und gewisse Regeln einhalten.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass der Vermieter das Recht hat, die Mieträume zu betreten, um Reparaturen durchzuführen oder Besichtigungen zu ermöglichen. Dabei muss er jedoch Ihre Interessen angemessen berücksichtigen und Ihre Privatsphäre respektieren. Das bedeutet, dass er grundsätzlich verpflichtet ist, sich mit Ihnen abzustimmen und Ihren Wünschen nachzukommen, sofern dies möglich ist.

In der Regel sollte Ihr Vermieter sich also vorher mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für das Betreten der Wohnung vereinbaren. Unangekündigte Besuche sind in der Regel nicht zulässig, es sei denn, es liegt ein Notfall vor, der ein sofortiges Betreten der Wohnung erforderlich macht.

Falls Ihr Vermieter sich wiederholt nicht an diese Regeln hält und unangekündigt vor Ihrer Tür steht, sollten Sie das Gespräch mit ihm suchen und ihm Ihre Bedenken mitteilen. Sie können ihm dabei auch klar machen, dass Sie Wert auf Ihre Privatsphäre legen und unangekündigte Besuche nicht akzeptieren.

Sollte Ihr Vermieter dennoch uneinsichtig sein und weiterhin unangekündigt Ihre Wohnung betreten, können Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten. Unter Umständen können Sie eine Unterlassungsklage gegen Ihren Vermieter einreichen oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und geben Ihnen Klarheit über Ihre Rechte in dieser Angelegenheit. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Günther Schulz

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