Darf der Vermieter die Kaution einbehalten, obwohl keine Schäden in der Wohnung entstanden sind?
November 4, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Hans Krüger
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich heute an Sie, da ich eine Frage zum Zivilrecht habe. Mein Name ist Oliver Ullmann und ich bin Mieter einer Wohnung in Dortmund. Vor kurzem habe ich meine Wohnung gekündigt und bin nun ausgezogen. Bei der Übergabe der Wohnung hat der Vermieter keine Schäden festgestellt und mir mündlich bestätigt, dass alles in Ordnung sei. Allerdings hat er mir bislang die Kaution in Höhe von 1.000 Euro nicht zurückgezahlt.
Meine Sorge ist nun, dass der Vermieter die Kaution einbehalten möchte, obwohl keine Schäden in der Wohnung entstanden sind. Ich habe alle vereinbarten Renovierungsarbeiten vor dem Auszug ordnungsgemäß durchgeführt und die Wohnung in einem einwandfreien Zustand hinterlassen.
Meine Frage an Sie lautet daher: Darf der Vermieter die Kaution einbehalten, obwohl keine Schäden in der Wohnung entstanden sind? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um meine Kaution zurückzufordern? Gibt es bestimmte Fristen, die der Vermieter einhalten muss, um die Kaution zurückzuzahlen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Ullmann
Sehr geehrter Herr Ullmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Rückzahlung Ihrer Kaution nach dem Auszug aus Ihrer Mietwohnung in Dortmund. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, dass der Vermieter die Kaution einbehalten möchte, obwohl keine Schäden in der Wohnung entstanden sind. Gerne erläutere ich Ihnen die rechtlichen Aspekte zu diesem Thema und gebe Ihnen Hinweise, wie Sie Ihre Kaution zurückfordern können.
Grundsätzlich dient die Kaution als Sicherheit für den Vermieter, falls während der Mietzeit Schäden in der Wohnung entstehen oder Mietzahlungen ausstehen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine angemessene Frist, in der er die Kaution zurückzahlen muss. Diese Frist beträgt in der Regel sechs Monate, kann jedoch auch kürzer sein, wenn im Mietvertrag eine konkrete Frist festgelegt ist.
Wenn der Vermieter die Kaution einbehalten möchte, obwohl keine Schäden in der Wohnung entstanden sind, muss er hierfür einen berechtigten Grund haben. In Ihrem Fall, da der Vermieter bei der Wohnungsübergabe keine Schäden festgestellt hat und Ihnen mündlich bestätigt hat, dass alles in Ordnung sei, besteht kein berechtigter Grund für die Einbehaltung der Kaution. Sie haben alle vereinbarten Renovierungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt und die Wohnung in einem einwandfreien Zustand hinterlassen, was bedeutet, dass der Vermieter die Kaution zurückzahlen sollte.
Wenn der Vermieter die Kaution dennoch einbehält, empfehle ich Ihnen, zunächst schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) die Rückzahlung der Kaution zu fordern. Geben Sie dabei an, dass keine Schäden in der Wohnung entstanden sind und Sie alle vertraglichen Pflichten erfüllt haben. Sollte der Vermieter weiterhin die Kaution nicht zurückzahlen, können Sie rechtliche Schritte einleiten, z.B. indem Sie einen Anwalt beauftragen oder sich an einen Mieterverein wenden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vermieter die Kaution in der Regel nur bei berechtigten Gründen einbehalten darf. Da in Ihrem Fall keine Schäden in der Wohnung entstanden sind und Sie alle vereinbarten Renovierungsarbeiten durchgeführt haben, haben Sie gute Chancen, Ihre Kaution zurückzufordern. Beachten Sie jedoch die gesetzlichen Fristen und setzen Sie sich im Zweifelsfall mit einem Anwalt in Verbindung.
Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich für Sie sind und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Krüger

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