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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Wettbewerbsrecht

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Werbeaussagen nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht,

ich bin Ralf Eberstark und betreibe ein kleines Unternehmen, das sich auf den Verkauf von Sportartikeln spezialisiert hat. Ich möchte meine Produkte natürlich bestmöglich bewerben, um mehr Kunden anzulocken. Allerdings mache ich mir Sorgen, dass meine Werbeaussagen möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnten.

Zurzeit bewerbe ich meine Produkte vor allem auf meiner Website und in den sozialen Medien. Dabei verwende ich oft Aussagen wie "Unschlagbare Preise" oder "Beste Qualität". Ich möchte sicherstellen, dass ich keine irreführenden oder unlauteren Werbeaussagen tätige, die meine Mitbewerber benachteiligen könnten.

Meine Sorge ist, dass meine Werbeaussagen möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen und ich dadurch rechtliche Konsequenzen zu befürchten habe. Ich möchte meine Werbemaßnahmen weiterhin effektiv gestalten, aber dabei auch die rechtlichen Vorgaben einhalten.

Können Sie mir bitte erklären, welche rechtlichen Vorgaben ich bei meinen Werbeaussagen beachten muss, um sicherzustellen, dass ich nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoße? Gibt es bestimmte Formulierungen oder Angaben, die ich unbedingt vermeiden sollte, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir konkrete Tipps und Lösungsvorschläge geben könnten, wie ich meine Werbeaussagen rechtlich korrekt gestalten kann, um mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Eberstark

Sophia Breitwieser

Sehr geehrter Herr Eberstark,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der rechtlichen Vorgaben für Werbeaussagen im Rahmen des Wettbewerbsrechts. Als Rechtsanwältin für Wettbewerbsrecht kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen einige konkrete Tipps geben, wie Sie Ihre Werbeaussagen rechtlich korrekt gestalten können, um mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Werbeaussagen im Rahmen des Wettbewerbsrechts nicht irreführend sein dürfen. Das bedeutet, dass Sie keine falschen oder irreführenden Angaben über Ihre Produkte oder Dienstleistungen machen dürfen. Aussagen wie "Unschlagbare Preise" oder "Beste Qualität" sind grundsätzlich erlaubt, solange sie der Wahrheit entsprechen und objektiv nachvollziehbar sind. Sie sollten also darauf achten, dass Ihre Werbeaussagen durch Fakten oder Nachweise belegbar sind.

Des Weiteren sollten Sie darauf achten, dass Ihre Werbeaussagen nicht geeignet sind, Mitbewerber in unlauterer Weise zu benachteiligen. Das bedeutet, dass Sie keine unfairen Vergleiche mit Ihren Mitbewerbern ziehen sollten oder deren Produkte herabsetzen dürfen. Sie sollten sich stattdessen auf die positiven Eigenschaften Ihrer eigenen Produkte konzentrieren und diese herausstellen.

Es ist auch wichtig, dass Sie in Ihren Werbeaussagen keine verbotenen Angaben machen, wie zum Beispiel irreführende Angaben über den Preis oder die Verfügbarkeit eines Produkts. Sie sollten transparent und klar kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Ihnen, Ihre Werbeaussagen vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht überprüfen zu lassen. Ein Experte kann Ihnen dabei helfen, mögliche Risiken zu identifizieren und Ihre Werbeaussagen entsprechend anzupassen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Tipps weiterhelfen und Sie in Zukunft rechtlich korrekte Werbeaussagen formulieren können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Breitwieser

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Sophia Breitwieser